…dieses Arbeitnehmers, und zwar auch für die ersten sechs Monate des Auslandsaufenthalts, auf den Tätigkeitsstaat über. In Österreich wäre sodann die Doppelbesteuerung - je nach Abkommensrechtslage - entweder im Weg der Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt oder der Steueranrechnung zu vermeiden. b) Inländisches entsendendes Konzernunternehmen bleibt zwar Arbeitgeber, erbringt…
…ob die Aufenthaltszeiten in dem Staatsgebiet des "anderen Staates" dem Arbeitseinsatz gewidmet sind. Daher sind auch Samstage, Sonntage, Feiertage, Urlaubstage und alle anderen arbeitsfreien Aufenthaltstage mitzuzählen. Dies gilt auch für Aufenthaltszeiten, die durch Streiks, verzögerte Materialanlieferung usw. unvorhergesehenermaßen in dem anderen Staat zugebracht werden müssen…