…Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) Verfüllungs- oder Geländeanpassungsmaßnahmen waren schon bisher beitragspflichtig. Beitragsfrei waren diese Maßnahmen bisher, wenn sie im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme gesetzt wurden. Neu ist…
…VwSlg 18553/A, angenommen - dem Altlastenbeitrag unterliegt, "wenn nicht alle hiefür erforderlichen behördlichen Bewilligungen (Anzeigen oder Nichtuntersagungen) vorgelegen sind". Der VwGH kommt zum Ergebnis, dass für die Beurteilung der Beitragspflicht gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b ALSAG lediglich die Dauer der Zwischenlagerung (1…
… 3 Abs. 1 Z 1 lit. b ALSAG abzugehen. Der VwGH kommt zum Ergebnis, dass für die Beurteilung der Beitragspflicht gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b ALSAG lediglich die Dauer der Zwischenlagerung (1 Jahr bei der Beseitigung bzw. 3 Jahre bei der Verwertung…
…dazu folgendes ausgeführt: Allgemeines; zur erweiterten Beitragsbefreiung gemäß lit. a: Mit der gegenständlichen Novelle wird die mit BGBl I 2011/15 eingeführte Ausnahme von der Beitragspflicht dahingehend ergänzt, dass nicht nur der Ersteinbau von Stahlwerksschlacken im Straßen- und Ingenieurbau, sondern auch deren Verwertungskreislauf geregelt wird…
Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag von einer Bundes- zu einer Landesabgabe. Die Festlegung der Tarifhöhe ist ab 1.1.2018 den jeweiligen Landesgesetzgebungen (ohne Vorgabe einer Unter- oder Obergrenze) vorbehalten. Unterjährige oder rückwirkende Änderungen sind unzulässig. Die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung wurde…