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2025-1.063.873Wohnbauförderungsbeitrag 2026
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.063.87329.12.2025

…mit dem der Wiener Wohnbauförderungsbeitragstarif 2018 geändert wird) in Anspruch genommen, daher beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag ab 01.01.2026 wie folgt: | Bundesland | Landesgesetzblatt | Wohnbauförderungsbeitrag | Wien | LGBl. Nr. 73/2025 | 0,75% für den Dienstnehmer 0,75% für den Dienstgeber…

04 1482/52-IV/4/99Auslegungsfragen zum DBA Deutschland; Ergebnisprotokoll vom 19. August 1999; Information betreffend Aufhebung der deutschen "Werkvertragsabgabe"
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/52-IV/4/9923.08.1999

…bereits einbehaltene und abgeführte Steuern sofort zu erstatten, soweit die Freistellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zuständig für die Erstattung ist das deutsche Finanzamt, an das die Steuer abgeführt wurde (Finanzamt des Vergütungsschuldners).   23. August 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

2023-0.913.347Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten gemäß dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34722.12.2023

…1.Das Besteuerungsrecht für Arbeitslohnzahlungen an in der Grenzzone Deutschlands ansässige Ärzte, die mit Kliniken in der Grenzzone Österreichs Arbeitsverträge haben und dort ihre Tätigkeit ausüben, steht aufgrund der Grenzgängerregelung im Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens Deutschland zu. 2.Neben den Lohnzahlungen werden sogenannte…

BMF-010216/0005-VI/6/2016Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben und für die Zuweisung an eine Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0005-VI/6/201606.12.2016

…für Dienstleistungen gegenüber dem Orden bzw. der Kongregation nicht vorsieht, sondern den Ordensangehörigen lediglich einen Alimentationsanspruch einräumt. Die Tätigkeit von Ordensangehörigen in Betrieben gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) des Ordens schlägt sich daher nicht wie bei anderen Betrieben in einem direkten Lohnaufwand nieder. Aufgrund der…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 2/2

…Widerrufes bei der AMA unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. 13. Gerichtsstand Der Förderungsweber bzw. der Förderungsnehmer hat sich für alle aus dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu wenden. Der AMA bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen…

BMF-010221/0538-IV/4/2012Österreichisch-deutsche Konsultationsvereinbarung zu Hinterbliebenenpensionen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0538-IV/4/201210.10.2012

…19 des DBA zuzuordnende Ruhegehaltszahlung in den Händen der Rechtsnachfolgerin allein deshalb anders zuzuordnen wäre. Diese nachträglichen Einkünfte beim Rechtsnachfolger sind unter die abkommensrechtliche Einkunftsart einzuordnen, die für den Rechtsvorgänger maßgebend gewesen ist. Entsprechend ist auch für Zwecke der Anwendung des Artikels 19 Absatz 2…

2026-0.161.335Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich bezüglich Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.161.33502.03.2026

…Einkünfte dürfen somit nur im Ansässigkeitsstaat Österreich besteuert werden. Diese Konsultationsvereinbarung tritt am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft und ist auch auf alle zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch offenen Fälle anzuwenden. Wien, den 18. Februar 2026 Berlin, den 12. Februar 2026 Bundesministerium für Finanzen…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…auf den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. Dezember 2003, 08 0104/2-IV/8/03, über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem BBG 2003 und der ErlWS-VO 2004, insbesondere für…

BMF-010224/0374-IV/8/2018Konsultationsvereinbarung vom 30. Oktober 2018 zur Auslegung von Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010224/0374-IV/8/201822.11.2018

…mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh., dass Österreich nur für die Entgeltfortzahlungen an die Arbeitnehmer das Besteuerungsrecht hat, die von österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragen werden. Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA dürfen Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der…

04 4282/8-IV/4/88Österreichisch-schweizerisches DBA - Art. 19; Besteuerungsrecht für Bezüge aus öffentlichen Kassen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4282/8-IV/4/8811.01.1989

…die Zuteilungsregel des Art. 19 im Verhältnis zur Schweiz daher auch auf Vergütungen für Dienst- oder Arbeitsleistungen Anwendung, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Körperschaft erbracht werden. 11. Jänner 1989 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

…Widerrufes bei der AMA unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. 13. Gerichtsstand Der Förderungsweber bzw. der Förderungsnehmer hat sich für alle aus dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu wenden. Der AMA bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen…

V 249/13/1-IV/14/89Steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassV 249/13/1-IV/14/8907.09.1989

…Prämienleistungen gesondert melden. 6. Rückvergütungen in Form von Vorauszahlungen und Rückkäufen von Versicherungen nach Ablauf der entsprechenden Nachversteuerungsfrist werden nicht in der Prämienbestätigung ausgewiesen, sondern von den Versicherungen gesondert gemeldet.   7. September 1989 Für den Bundesminister: Dr. Quantschnigg Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

BMF-010203/0306-VI/6/2012Information zu steuerlichen Zweifelsfragen zu § 48b PKG
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0306-VI/6/201210.07.2012

…dem Stichtag 31.12.2011 in Rechtsnachfolge den Status eines Leistungsberechtigten erlangt haben, weil der zum 31.12.2011 unter § 48b PKG fallende Leistungs- oder Anwartschaftsberechtigte im Jahr 2012 verstorben ist, sind ebenfalls vom Anwendungsbereich des § 48b PKG erfasst. Die für diese "neuen" Hinterbliebenen maßgebliche…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…BAO. Für den Fall, dass eine Prüfung des Rückforderungsanspruches bereits vor dem 1. August 2024 nach dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz - CFPG, BGBl. I Nr. 44/2020 eingeleitet, aber nicht abgeschlossen wurde, gilt Folgendes: Gemäß § 18 Abs. 5 COFAG-NoAG gelten sämtliche Prüfungshandlungen als der BAO…

BMF-142900/0010-III/1/2016Handwerkerbonus, Wert gemäß § 5 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-142900/0010-III/1/201603.11.2016

…gemäß der Formel ergibt den Wert 1,388 von Hundert. Dieser Wert unterschreitet 1,5 von Hundert. Folglich wird kundgemacht, dass gemäß § 5 des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird, für 2017 Förderungen gewährt werden können.   Bundesministerium für…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…Widerrufes bei der WKÖ unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. 10. Gerichtsstand Der Förderungswerber bzw. der Förderungsnehmer hat sich für alle aus dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu verwenden. Der WKÖ bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…sich der Auftraggeber von der Haftung für Lohnabgaben und SV-Beiträge befreien, indem er 25% des zu leistenden Werklohnes an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse (DLZ) überweist. Die beim DLZ eingehenden Haftungsbeträge werden zu 80% der Sozialversicherung und zu 20% den lohnabhängigen Abgaben zugeordnet. Der…