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BMF-010220/0103-III/11/2017Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Interpretation von Ausnahmen zu den Beitragstatbeständen gem. § 3 Abs. 1a Z 4-6 Altlastensanierungsgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 103/2013
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0103-III/11/201709.06.2017

…I Nr. 103/2013 hält das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Folgendes fest: Voraussetzung für die beitragsfreie Verwertung von Bodenaushubmaterial, Erdaushub und mineralischen Baurestmassen ist unter anderem, dass diese "zulässigerweise" erfolgt, das heißt, entsprechende Genehmigungen…

BMF-010220/0149-IV/8/2013Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen betreffend die Ausnahmeregelungen für Stahlwerkschlacken und das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0149-IV/8/201326.06.2013

…erforderliche Qualität gegeben ist; b) Stahlwerksschlacken, die sich für einen Einsatz gemäß lit. a eignen und in ein Monokompartiment oder einen Kompartimentsabschnitt in einer Baurestmassendeponie oder einer Reststoffdeponie eingebracht werden, die im Hinblick auf eine spätere zulässige Verwertung eingerichtet wurden; c) Stahlwerksschlacken, die als qualitätsgesicherte…

BMF-010220/0222-IV/27/2005Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zum Altlastensanierungsgesetz betreffend die Rechtslage ab 1. Jänner 2006
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0222-IV/27/200522.12.2005

…dem Entwurf einer Abfallverzeichnisverordnung. Auch nach einer bloßen Umlagerung ist Bodenaushubmaterial als natürlich gewachsener Boden anzusehen. Durch die Bestimmung, dass der Anteil an bodenfremden Bestandteilen, zB mineralischen Baurestmassen, bis zu fünf Volumsprozent im Bodenaushubmaterial betragen darf, soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass insbesondere in…

BMF-010220/0181-IV/8/2013Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zur Entledigungsabsicht am Beispiel Boden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0181-IV/8/201322.07.2013

…wird aufgehoben.   Bundesministerium für Finanzen, 22. Juli 2013   a [1] Wer zB verunreinigte Böden oder Baurestmassen auf Felder aufbringt, hat jedenfalls mit einem Strafverfahren gemäß § 79 AWG 2002, mit einem Behandlungsauftrag nach § 73 AWG 2002 und mit der Vorschreibung eines Altlastenbeitrags zu rechnen…