…dem gleichen Kalendermonat des Jahres 2019, der als Vergleichszeitraum gilt, vor. d.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften oder deren Beauftragte erhalten haben, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Diesbezüglich gilt Folgendes: 1…
…durch COVID-19 im jeweiligen Betrachtungszeitraum. Diese liegt bei einem Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum von mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum vor. d.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften oder deren Beauftragte erhalten, die der Bekämpfung der Auswirkungen…
…Beginn des Monats der erstmaligen Umsatzerzielung bis zum 29. Februar 2020 durch die Anzahl der einbezogenen Monate dividiert wird. e.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften erhalten, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen…
…Beginn des Monats der erstmaligen Umsatzerzielung bis zum 29. Februar 2020 durch die Anzahl der einbezogenen Monate dividiert wird. e.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften erhalten, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen…
Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…
Die Information des BMF vom 10. Dezember 2013, BMF-010221/0767-VI/8/2013, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Einleitend wird festgehalten, dass nach dem Steuerabkommen-Schweiz und dem Steuerabkommen-Liechtenstein erhobene Abgeltungsbeträge außerhalb der in Art. 13 bzw. Art. 14 der beiden…