Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Ende der Übergangsperiode kommt mit 1. Jänner 2021 das Handels- und Kooperationsabkommen Großbritannien und Nordirland provisorisch zur Anwendung. Für den Bereich des Straßengüter- und Straßenpersonenverkehrs ergeben sich vorbehaltlich künftiger Änderungen durch die Vertragsparteien verkürzt…
…und Beschränkungen nach dem Übergangszeitraum ab dem 1. Jänner 2021, 00:00 Uhr MEZ/CET Im Bereich der Verbote und Beschränkungen (VB) ergeben sich durch den BREXIT und dem dazu ausgehandelten Austrittsabkommen Großbritannien und Nordirland ab dem 1. Jänner 2021, 00:00 Uhr MEZ/CET…
Im Hinblick auf Anhang 15 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, ABl. EG Nr. L 149 vom 30.4.2021 S. 10, kann für Weine der Position 2204…
…Musikinstrumente. Das Verbringungsverbot gilt gemäß Artikel 1 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/880 nicht für Kulturgüter, die im Zollgebiet der Union geschaffen oder entdeckt wurden. Hinweis: Das Verbringungsverbot gilt im Hinblick auf den BREXIT ab dem 1. Jänner 2021, 00:00 Uhr MEZ/CET…