…auch folgende Vorgangsweise auf Machbarkeit untersucht werden: Gemäß §§ 115, 119 BAO besteht bei Auslandsbeziehungen eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Diese umfasst auch die Klärung, in welchem Ausmaß ein rechtlicher Anspruch auf Anrechnung der schweizerischen Steuern in Österreich besteht. Den in der Schweiz tätigen Arbeitnehmern könnte daher im…
…Parteienseite das Vorliegen der maßgebenden Voraussetzungen nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Die Parteienseite muss sich bewusst sein, dass sie angesichts der bestehenden Auslandsbeziehung bei der Einkünfteerzielung einer erhöhten Mitwirkungspflicht unterliegt. Vermag der Pensionsbezieher nicht glaubhaft zu machen, dass er selbst Beiträge zu leisten hatte…
…Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Steuerpflichtigen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes…
…nur im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 25 des Abkommens. Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger, der Einkünfte aus Kroatien bezieht, ist im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen im besonderen Ausmaß verpflichtet, gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden seinen Offenlegungspflichten im Sinne des § 119 BAO nachzukommen (vgl…
…Norwegen ansässige Steuerpflichtige auf Grund des Abgabenänderungsgesetzes 2004 nicht mehr verpflichtet), wird im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen eine listenmäßige Bekanntgabe der in Österreich steuerpflichtigen Künstler (im Sinn des DBA) erforderlich sein, aus der sich Name und Anschrift sowie die Höhe der für das…