…der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten Fällen so). Zur Durchführung von Art. 13 Abs 4 DBA-Schweiz kann im Übrigen mit der…
…entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29…
…sollte überlegt werden, insbesondere die LStR 2002 Rz 870 entsprechend zu adaptieren/zu präzisieren. Variante: Wenn der Steuerpflichtige im Jahr 2014 Einkünfte aus Immobilienveräußerungen (oder Kapitalvermögen) von € 650.000,-- und dessen Gattin iHv € 100.000,-- bezogen hätten, hätte die Gattin zivilrechtlich zwar wiederum…
…Zeitpunkt der Überweisung eine "aufwandswirksame" Ausgabe vor, handelt es sich um Personensteuern (etwa ESt) liegt zwar eine Ausgabe vor, die jedoch privat veranlasst ist. Entsteht oder erhöht sich durch die Zahlung des Auftraggebers auf dem Abgabenkonto des Auftragnehmers ein Guthaben, liegt insoweit kein Abfluss vor…
…weil das Gesetz an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpft. Eine solche Betrachtungsweise gilt aber auch im Bereich des Verkehrsteuerrechts immer dann, wenn sich der Abgabenbehörde ein Sachverhalt darbietet, bei dem eine rein formal-rechtliche Beurteilung zu Ergebnissen führen würde, die dem Sinn und Zweck des betreffenden Abgabengesetzes…
…oder weil schlicht nach dem Recht des anderen Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Ist für das österreichische Unternehmen eine derartige Dokumentationsbeschaffung zu beschwerlich, dann wird zur Vermeidung eines Haftungsrisikos empfehlenswert sein…
…3.1. Sachverhalt Ein Konzernunternehmen räumt seinen Mitarbeitern ein nicht handelbares Optionsrecht ein, welches nach Ablauf der Wartefrist (vesting period) im Ausübungszeitraum (exercise period) ausgeübt werden kann. Genannte Mitarbeiter werden im Zeitraum zwischen Optionseinräumung und -ausübung vorübergehend von Österreich ins Ausland entsandt (outbound) bzw. vom…
…2 Z 1 lit. a GrEStG 1987 n.F. ausgeschlossen. 6.6. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters Bei einer OG/KG scheidet der vorletzte Gesellschafter aus und es kommt zu einer Übernahme gemäß § 142 UGB . Liegt ein begünstigter Erwerb im Familienverband vor, wenn es sich bei…
…erwähnt. Da es sich bei den zu übermittelnden Daten um solche handelt, die grundsätzlich dem Bankgeheimnis (§ 38 BWG) unterliegen und in der österreichischen Bevölkerung mit besonderer Sensibilität betrachtet werden, soll die Einbindung eines solchen Dienstleisters einer erhöhten Sicherheit unterliegen. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass…
…sind davon nicht umfasst. Ebenfalls nicht umfasst sind Auskunftsersuchen, die keine ausreichend konkretisierten individuellen Sachverhalte betreffen. Solche Anfragen sind wie bisher entsprechend zu beantworten. Der Erlass gilt weiters nicht für Auskunftsbescheide nach § 118 BAO (vgl. dazu die Richtlinien zu Advance Ruling - Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung…
1. Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfGH 10.12.1998, G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die…
…Verluste festgestellt. Aufgrund einer durchgeführten Außenprüfung wird jedoch im Jahr 2008 entdeckt, dass Einnahmen für die Jahre 1998 bis 2008 hinterzogen worden sind. Der Abgabenpflichtige hat den Verlust aus dem Jahr 1998 in den Folgejahren verwertet. 2.2. Fragestellung Kann das Finanzamt heute die Verluste…
…also dort, wo die Zweigstelle gelegen ist) meldepflichtig. Über diesen Weg sind die entsprechenden Kontodaten über Österreicher in weiterer Folge an die österreichische Finanzverwaltung weiterzuleiten. In Österreich befindliche Zweigstellen ausländischer Institute unterliegen der Meldepflicht des KontRegG hinsichtlich der in Österreich geführten Konten. 2.3. Zu §…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
…Lösung Gemäß § 6 letzter Satz AVOG 2010 können Anbringen auch noch an die bisher zuständig gewesene Abgabenbehörde gerichtet werden, solange eine Verständigung des Finanzamtes an den Abgabepflichtigen betreffend den Übergang der Zuständigkeit noch nicht ergangen ist. § 6 AVOG 2010 betrifft allerdings nicht eine Zuständigkeitsänderung ex…
…64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des internationalen Steuervertragsrechtes (vgl. Art. 19 des OECD-Musterabkommens 1977) das Besteuerungsrecht an Einkünften aus öffentlichen…
…sollte im Rahmen eines Erlass"paketes" eine einheitliche Kurzbezeichnung beinhalten, wie zB: "... (zu StRefG 2000)". - KURZTEXT: tunlichst maximal 10-zeilig, als überblicksartiges Herausheben der wesentlichen Erlassaussagen (grundsätzlich ohne §-Verweise). Kann bei Vorliegen mehrerer Themenbereiche entsprechend gegliedert sein. Bei konsolidierter Herausgabe von "Alt"-Erlässen ist darauf…
…erwähnt. Da es sich bei den zu übermittelnden Daten um solche handelt, die grundsätzlich dem Bankgeheimnis (§ 38 BWG) unterliegen und in der österreichischen Bevölkerung mit besonderer Sensibilität betrachtet werden, soll die Einbindung eines solchen Dienstleisters einer erhöhten Sicherheit unterliegen. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass…