… 3. Wie ist die Untervermietung durch die KöR umsatzsteuerlich zu behandeln und welche Auswirkungen ergeben sich dadurch für die X-GmbH? 2.4. Lösung Zu Frage 1: Im vorliegenden Fall liegt eine Neuerrichtung und keine Mieterinvestition im herkömmlichen Sinne vor (vgl. zur umsatzsteuerlichen Behandlung von…
…LKW im herkömmlichen Sinn sind auch Wohnmobile, Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger bzw. Sattelauflieger) und Wechselbrücken von der KZ 027 umfasst, nicht jedoch zB Gabelstapler, Radlader, Bagger, Baumaschinen, Transportbetonmischer und Traktoren. KZ 028 - Vorsteuern für Gebäude: In diese Kennzahl sind Vorsteuern aus aktivierungspflichtigen Aufwendungen von…
…Boden ist in die Anlagekartei gemäß § 7 Abs. 3 aufzunehmen. Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Auslegung dieser Bestimmung bekannt. Über die gesetzlichen Rechte und Pflichten hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. Der Inhalt dieser Information wird im…
…17 EStG 1988 vor? Betreibt der Geschäftsführer eine Liebhabereitätigkeit? Die Anwendung der Basispauschalierung ist vom Anfallen tatsächlicher Betriebsausgaben unabhängig; die Möglichkeit des Vorliegens von als Betriebsausgaben abzugsfähigen Aufwendungen oder Ausgaben reicht für die Inanspruchnahme aus. Ob ein Missbrauch (§ 22 BAO) vorliegt, ist eine auf Ebene…
…1 Z 14 ErbStG 1955 § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG 1955 gilt für Zuwendungen von beweglichen körperlichen Sachen und Geldforderungen an a) inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, b) inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, c) politische Parteien im…
…vertraglich vereinbarte Entlohnung oder - bei Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung - die angemessene Entlohnung (Gesamtausstattung) überschritten, liegt eine verdeckte Ausschüttung vor (siehe dazu Rz 917 ff KStR 2001). Andernfalls stellen die Aufwendungen für das Kfz bei der GmbH Betriebsausgaben dar; die Hinzurechnung eines Privatanteiles ist zu stornieren…