…Entscheidend ist somit, dass die getroffenen Maßnahmen die Vermögenssphäre des Gesellschafters belasten. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn sie korrespondierend die Vermögenssphäre der Gesellschaft entlasten (zB Haftungsübernahme für Gesellschaftsschulden, Mittelzuführung durch Nachschüsse). Die Personengesellschaft selbst ist kein Steuersubjekt, wenngleich sie im wirtschaftlichen Verkehr…
…hinausgehen, angeben? Nein, nur steuerfreie Abzüge sind hier anzugeben. Die in der Aufgliederung der übrigen Abzüge angegebenen Beträge müssen in Summe den Betrag der Kennzahl 243 ergeben. 4.Es sind nunmehr auch Gutscheine für Mahlzeiten (§ 3 Abs. 1 Z 17 lit. b EStG 1988) anzugeben…
…zunächst daraufhin zu untersuchen, ob eine Tätigkeitsvergütung oder ein Vorweggewinn (Gewinnvorab) vereinbart ist. Tätigkeitsvergütungen stellen Entgelte für Leistungen eines Gesellschafters dar, wenn sie nach der tatsächlich durchgeführten Abrede der Gesellschafter Aufwand der Gesellschaft sein sollen und auch dann bezahlt werden sollen, wenn die Gesellschaft keinen…
…richtet sich grundsätzlich nach dem Vertragsinhalt. Diesbezügliche Musterverträge finden Sie unter den am Ende der Information angeführten Links. Im Falle der Verwendung eines Mustervertrages für eine selbständige Betreuungstätigkeit ("Werkvertrag"), liegen Einkünfte aus Gewerbetrieb vor. Im Falle von nichtselbständig tätigen ausländischen Pflegepersonen kann unter Umständen eine…
… 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 mitumfasst. Für die Jahre 2003 bis 2005 wurden insgesamt 1.200 € als Nutzungsentnahme berücksichtigt, richtigerweise wären 600 € zu berücksichtigen gewesen. Die überhöhte Nutzungsentnahme ist daher durch einen Abschlag von 600 € im Jahr 2006 zu korrigieren…
…131 Abs. 4 und 131b Abs. 5 Z 1, 2, 3 und 4 sowie 132a Abs. 8 BAO ergangenen Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungen), bei der Registrierkassenpflicht (Registrierkassensicherheitsverordnung - RKSV, BGBl. II Nr. 410/2015, in…
…daher im Regelfall zu einer Nachversteuerung, und zwar sobald nach österreichischem Recht wieder Auslandsbetriebstättengewinne erzielt werden. Die Nachversteuerung hat nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ungeachtet dessen zu erfolgen, dass sich die ausländische Verlustverwertung nicht in einer effektiven Verminderung der ausländischen Besteuerungsgrundlage niederschlägt. Dies deshalb…