…an die Behörde erster Instanz zurückzuverweisen; in eventu den Bescheid ersatzlos zu beheben - die Beantragung der Unterlassung einer Beschwerdevorentscheidung (BVE) abgeleitet werden? 17.4. Lösung Gemäß § 262 Abs. 2 lit. a BAO hat eine Beschwerdevorentscheidung zu unterbleiben, wenn dies in der Bescheidbeschwerde beantragt wird und…
…aus der Aktenlage (bei Aktenkundigkeit des Inhaltes des Grundlagenbescheides) im Zeitpunkt der Erlassung des abgeleiteten Bescheides ergibt. Verfahrenstitel zur Abänderung oder Aufhebung von Feststellungsbescheiden sind beispielsweise § 276 Abs. 1 BAO (Berufungsvorentscheidung), § 289 Abs. 1 BAO (Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz), …
…279 Abs. 1 BAO) und auf § 278 Abs. 1 BAO gestützte Beschlüsse der Verwaltungsgerichte über die Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde. § 205a BAO ist auch anwendbar, wenn die stattgebende Beschwerdeerledigung erfolgte: nach Aufhebung durch den VwGH (VwGH 20.3.2018, Ro 2017…
…Sachverhalt Wenn der Verwaltungsgerichtshof eine UFS-Entscheidung aufhebt, vergeht bis zum neuerlichen Erlassen einer Berufungsentscheidung eine gewisse Zeit. 28.2. Frage Hat die Abgabenbehörde erster Instanz diese Bescheidaufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sofort mittels "händischen § 299 BAO" buchungstechnisch umzusetzen? Gilt eine damals beim "wiederauferstandenen" Vorlageantrag bewilligte…
…erst mit ihrer Zustellung an den (die) Bescheidadressaten dem Rechtsbestand an. Vorher sind sie rechtlich nicht existent. 2.1.2.5. Fehlerhafte Bescheidadressierung Gemäß § 93 Abs. 2 BAO hat jeder Bescheid den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an…
…0804-W/10, in gleichgelagerter Sache den Haftungsbescheid aufgehoben und die Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Das Finanzamt kann unter diesen Umständen (Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz) den unter Anschluss von Bescheidkopien zu vervollständigenden Haftungsbescheid neuerlich erlassen. Auch allfälligen sonstigen…
…eine andere Abgabenbehörde erster Instanz nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide. 15. Feststellung der Einkünfte - Bindungswirkung vom Feststellungsverfahren 15.1. Sachverhalt Nach einer Außenprüfung werden für die Jahre 2003-2010 Wiederaufnahmsbescheide und neue Feststellungsbescheide…
…wo sich die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht bedeutungsvollste Stelle befindet. Dies ist stets eine zu klärende Frage des Sachverhaltes. Dies kann zB mittels Vorhalt an den Geschäftsführer aufgeklärt werden. Erst wenn nachweislich kein Ort der Geschäftsleitung im Inland gelegen…
…indem das Wort "sachlich" entfällt. Damit können Anbringen bis zum 30. Juni 2011 an eine unzuständige Abgabenbehörde gerichtet werden und ohne Gefahr des Einschreiters an die zuständige Abgabenbehörde weitergeleitet werden. 4. Wechsel der Zuständigkeit während einer Außenprüfung 4.1. Sachverhalt Im August 2008 erfolgte der…