…von 1. Jänner 2008 bis 31. Juli 2008 zugesagt. Im Sinne der Verwaltungsökonomie wird daher angeregt, mit der Erlassung von Erbschaftssteuerbescheiden betreffend Sachverhalte, bei denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 verstorben ist, so lange zuzuwarten, bis die Regelung zur vorübergehenden Weitergeltung des gekündigten…
…Sinne des § 2 ErbStG nicht nur Erwerbe aufgrund unmittelbarer erbrechtlicher Ansprüche gelten, sondern auch jene Erwerbe, die erbrechtlichen Ursprungs sind, wenn sie auf ein zwischen Erben einerseits und Legataren bzw. Pflichtteilsberechtigten andererseits abgeschlossenes Abkommen zurückzuführen sind. 2.2 Die Steuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z…
…ErbStG 1955 wurde abgewiesen. Frage: Unterliegt die Rückübertragung von B an A der Schenkungssteuer oder der Grunderwerbsteuer? Lösung: Die Rückübertragung erfolgt ohne Bereichungsabsicht, weshalb keine Schenkungssteuer zu erheben ist. Der Vorgang unterliegt grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Jedoch wird unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Z…
…forstwirtschaftlichen Übergabsverträgen, welche die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG 1987 erfüllen und bei denen der nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelte Wohnungswert den im § 33 Abs. 1 BewG 1955 genannten Betrag von 2.180,185 Euro übersteigt, bestehen…
…aus dem Familienkreis des § 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 n.F. beteiligt sind, oder an/von (transparenten) Privatstiftungen, bei denen ertragsteuerlich das Grundstück weiterhin den natürlichen Personen zuzurechnen ist, als begünstigte Erwerbsvorgänge im Familienverband beurteilt werden? Lösung: Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen im…
…Wohnsitzfinanzamt des Erwerbers zu übermitteln. II. Gebühren Gemäß § 15 Abs. 3 Gebührengesetz 1957 (GebG) sind Rechtsgeschäfte, die ua. unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz fallen, von der Gebührenpflicht ausgenommen. Da der VfGH die beiden Grundtatbestände "Erwerb von Todes wegen" (§ 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG…
…ist nicht erforderlich. Die Kenntnis der ausländischen Rechtsnormen oder der ausländischen Verwaltungspraxis genügt. 4.3.6 Erwerbe im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG 1955 § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG 1955 gilt für Zuwendungen von beweglichen körperlichen Sachen und Geldforderungen, die ausschließlich…
…nicht anwendbar. Dies entspricht auch dem unmissverständlichem Sinn und Zweck der Bestimmung, der auch in den Gesetzesmaterialien zum 1. Stabilitätsgesetz 2012 zum Ausdruck kommt. Die Regelung des § 30 Abs. 4 EStG 1988 ist auch nur für Grundstücke notwendig, die vor dem 01.04.2012 angeschafft…
…16/0168, von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abgegangen, wonach die "wirtschaftliche" Anteilsvereinigung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 nicht verwirklicht. Auf Grund dessen ist weiter davon auszugehen, dass Treuhandgestaltungen iZm § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 grundsätzlich keine Steuerpflicht nach dieser Bestimmung begründen. Die…
…Befreiung wurde aus dem ErbStG 1955 übernommen (§ 15 Abs. 1 Z 1 lit. c ErbStG 1955). Nach dieser Bestimmung sind Schenkungen zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zweck der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten…
…unter Lebenden nach Ungarn Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG hinsichtlich Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, und Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14 lit. d ErbStG hinsichtlich Zuwendungen an als gemeinnützig oder mildtätig anzusehende…
…mit Grundstücken 1. Allgemeines Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts im Sinne des § 2 KStG 1988 sind eigene Steuersubjekte, die von der Person des Rechtsträgers (der Körperschaft öffentlichen Rechts) verschieden sind. Sie unterliegen grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 KStG…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…für die Erledigung des Antrages auf Nichtfestsetzung gemäß § 6 Z 6 lit. b EStG 1988, der in der Körperschaftsteuererklärung K3 zu stellen ist (Kennziffer 805), ebenfalls das Betriebsstättenfinanzamt zuständig. Schenkungen an Kapitalgesellschaften und die Konsequenzen umgründungssteuerrechtlicher Äquivalenzverletzungen Bezughabende Norm § 22 Abs. 1 UmgrStG; § 7 Abs…
…kommen. Änderung des § 11 Abs. 1 ErbStG 8. Folgt einem der Schenkungssteuer unterliegenden, jedoch unter Heranziehung der steuerlichen Bewertungsvorschriften negativem Vorerwerb innerhalb von 10 Jahren ein schenkungssteuerlicher positiver Erwerb vom selben Zuwendenden, so ist eine Zusammenrechnung im Sinne des § 11 ErbStG des steuerlich negativen Vorerwerbes…
…Bundesrepublik Deutschland wird aufgehoben, da in Deutschland Ferialpraktikanten nicht steuerbefreit sind. Im Verhältnis zu Deutschland besteht somit kein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 12 EStG 1988. Der Erlass des BMF vom 23. März 1993, 04 4702/8-IV/4/92, AÖF Nr…
…A und B zuzurechnende verdeckte Ausschüttung dar. Die verdeckte Ausschüttung bewirkt auf Ebene der AB-GmbH keine Erhöhung des steuerlichen Gewinnes, weil die Leistung eines Agios als steuerneutrale Einlage iSd § 8 Abs. 1 KStG 1988 zu erfassen wäre, führt aber auf Ebene der Gesellschafter A…
Der Erlass des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999, wird aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 14. Juni 2023
… 41 Abs. 2 SchwStG 1995 entfällt mit Wirkung ab 1. Juli 2020. Die Änderungen in § 40 Abs. 3 SchwStG 1995 sind Folgeänderungen der Änderungen in § 12 Abs. 2 SchwStG 1995, die dort geregelten Ausnahmen gelten nicht für Zwischenerzeugnisse. 5. Aufhebung Der Erlass des BMF vom…
…das Bundesgesetz betreffend die Bereinigung von vor dem 1. Jänner 2000 kundgemachten Bundesgesetzen und Verordnungen (Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz - 2. BRBG, BGBl. I Nr. 61/2018) aufgehoben wurde, und ist daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 22.04.1997, Z 04 4702/2-IV/4/97…