1. Grundsätzliche Überlegungen Die Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf…
1. Die Behandlung des Arbeitslohns im Zusammenhang mit im Homeoffice geleisteten Tätigkeiten 1.1. Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Art. 15 OECD-MA entsprechenden Regelung (Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip) In den von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entsprechen die Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Besteuerungsrechte an Gehältern…
…0030-0049, abgeleitet werden. Art. 15 dieses Abkommens sieht hinsichtlich der Steuerfreistellungsverpflichtung im Quellenstaat eine mindestens zwei Jahre gehaltene direkte Beteiligung der Muttergesellschaft im Ausmaß von mindestens 25% am Gesellschaftskapital der Tochtergesellschaft vor. Demgegenüber sieht das DBA-Schweiz idF des Abänderungsprotokolls BGBl. III Nr. 204…