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2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024

…gewährt wird, einen Hauptwohnsitz im Inland begründen und damit für die Kraftfahrzeuge gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 eine Zulassungsverpflichtung nach Ablauf eines Monats nach der Einreise nach Österreich bzw. nach der Einbringung des Kraftfahrzeuges besteht. Wie durch die Erlässe des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt…

BMF-010219/0001-VI/4/2011Auswirkungen der EuGH-Entscheidung vom 22.12.2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich - keine Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0001-VI/4/201110.01.2011

…daher regelmäßig zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Abgabenschuldners und ist somit nach § 239a BAO ausgeschlossen. Macht der Unternehmer von der Rechnungsberichtigung keinen Gebrauch, wird - um eine Doppelbelastung zu vermeiden -, von der Erhebung des Erhöhungsbetrags der NoVA (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991) abgesehen. Bundesministerium für Finanzen…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…Betriebsstätte. Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob eine Hilfstätigkeit im Sinne von Artikel 5 Abs. 4 DBA Ukraine vorliegt, ist die Haupttätigkeit des Unternehmens, wobei entscheidend ist, ob die Tätigkeit der festen Geschäftseinrichtung einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Haupttätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht (siehe EAS 3432)…