…Nr. 3 zum Abkommen enthalten. Wichtige Änderungen zu den bisherigen autonomen Maßnahmen sind die: Ausweitung der Kumulierung auf die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligten Länder und Gebiete (westliche Balkanländer) sowie auf bestimmte Stoffe der Türkei. Die erweiterte Kumulierung ist jedoch erst ab dem Tag zulässig…
…enthalten. Wichtige Änderungen zu den bisherigen autonomen Maßnahmen sind die: Ausweitung der Kumulierung auf die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligten Länder und Gebiete (westliche Balkanländer) sowie auf die Türkei. Hinsichtlich Türkei wird die Kumulierung nur mit Zollunionswaren (EGKS-Waren und Agrarwaren sind ausgenommen) möglich sein…
Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem…