Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor, wenn Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen. Jobticket für alle Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket ab 1.1.2013 auch…
…auch für Teilzeitkräfte Bisher konnten Teilzeitkräfte kein Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Die Neuregelung sieht einen Anspruch auf Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte vor, die nur an einem oder an zwei Tagen pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren. Diese erhalten ein bzw. zwei Drittel des jeweiligen Pendlerpauschales…
…KFZ nicht als Privatfahrt, es sei denn, der Arbeitnehmer begibt sich nach der Dienstverrichtung oder zwischendurch zur Verrichtung von Innendienst an die Arbeitsstätte und kehrt am selben Tag zu seiner Wohnung zurück. Ein Sachbezug ist hingegen für jene Fahrten anzusetzen, für die gemäß § 26 Z…
…1 Z 6 lit. h EStG 1988 auch im Falle von COVID-19-Kurzarbeit anzuwenden. Wird die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur aufgrund der COVID-19-Kurzarbeit nicht mehr bzw. nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt, hat dies keinen Einfluss auf ein bisher zustehendes Pendlerpauschale…
…Ein weiteres Merkmal einer Fabrik ist die Vereinigung einer größeren Anzahl von unterschiedlichen Arbeitsvorgängen innerhalb einer Produktionsstätte. Eine Werkstatt ist eine Arbeitsstätte (idR eines Handwerkers oder Handwerksbetriebes) mit vorhandenen Werkzeugen oder Maschinen zur Fertigung oder Reparatur von Produktionsgütern. Ein Fabriksgebäude oder ein Werkstättengebäude ist ein…
…Eigenverbrauch dar und eine Veräußerung ist nicht steuerbar. Die Überlassung eines derartigen Fahrzeuges an einen Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für Privatfahrten unterliegt ebenfalls nicht der Umsatzsteuer. Die Aussagen des VwGH (VwGH 27.08.2008, 2006/15/0127) zur Lieferung eines nicht…
…Welches Pendlerpauschale der Berufungswerber berücksichtigt haben möchte, wird nicht genauer definiert. Der Dienstgeber des Berufungswerbers verfügt über mehrere Filialen. An welcher der Berufungswerber seine Arbeitsstätte hat, ist ebenso wenig aktenkundig wie der Umstand, ob allenfalls das große Pendlerpauschale zusteht. Der Berufungswerber ist steuerlich nicht vertreten…
1. Grundsätzliche Überlegungen Die Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf…