…muss untersucht werden, ob die typischen Arbeitgeberfunktionen schwerpunktmäßig von ihm oder von dem entsendenden Unternehmen tatsächlich wahrgenommen werden. Bei der Beurteilung, wem im Fall von Arbeitsgestellungsverhältnissen die typischen Arbeitgeberfunktionen zufallen, wird man vor allem folgende Fragen zu beantworten haben: Wer entscheidet über die Höhe der…
…im Ausland lediglich eine Scheinkapitalgesellschaft (Briefkastengesellschaft) existiert. Weiters ist auf der Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 924 zu prüfen, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Arbeitgeberfunktionen möglicherweise nicht vom ausländischen Arbeitskräfteüberlasser, sondern von den österreichischen Beschäftigern wahrgenommen werden, sodass die Funktion des ausländischen Unternehmens lediglich in…
…wer die entsprechenden Funktionen des Arbeitgebers ausübt. Aus österreichischer Sicht wird bei Beurteilung, wem im Fall von Arbeitsgestellungsverhältnissen die typischen Arbeitgeberfunktionen zufallen, vor Allem auf folgende Umstände Bedacht zu nehmen sein (vgl. LStR 2002 Rz 924): Wer entscheidet über die Höhe der Bezüge (mit wem…
…Billigarbeitskräfte in den österreichischen Arbeitsmarkt eingeschleust werden sollen. Weiters ist auf der Grundlage von Rz 924 Lohnsteuerrichtlinien zu prüfen, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Arbeitgeberfunktionen möglicherweise nicht vom ausländischen Arbeitskräfteüberlasser, sondern von den österreichischen Beschäftigern wahrgenommen werden, sodass die Funktion des ausländischen Unternehmens lediglich in…
1. Übernahme von leitenden Funktionen (insb. Geschäftsführerfunktion) im Rahmen von Konzernentsendungen 1.1. Fragestellung Stellt die Übernahme von leitenden Funktionen (insbesondere Geschäftsführerfunktionen; aber auch andere leitende Funktionen, wie zB Übernahme einer Abteilungsleiterfunktion usw.) im Rahmen von (Konzern-)Entsendungen generell eine Aktivleistung dar? Kann eine Aktivleistung…
Für die Beurteilung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es von wesentlich rechtlicher Bedeutung, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist, wobei in aller Regel von einer solchen Eingliederung auszugehen ist (vgl…