…oder deren Angehörige) die Pflichten des Arbeitgebers wahrzunehmen. Verpflichtungen des Arbeitgebers (Auftraggebers): Vor Dienstbeginn ist die Betreuungsperson bei der Sozialversicherung anzumelden. Der Sozialversicherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) ist selbst zu berechnen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger abzuführen. Die Lohnsteuer ist bei jeder Lohnzahlung selbst zu berechnen…
…über die Höhe der im Veranlagungsjahr dem Dienstnehmer tatsächlich zugeflossenen Einnahmen beigelegt wird. Sämtliche vom Dienstnehmer aus seinen Bezügen zu tragenden Sozialversicherungspflichtbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) stellen für diesen abzugsfähige Werbungskosten dar (LStR 2002 Rz 137a, EAS 185). Die Doppelbesteuerungsabkommen sehen zwar üblicherweise in Übereinstimmung mit…
…Arbeitgeberleistungen gespeisten Deckungskapital zum 31.12.2011 eine pauschale Steuer zu erheben. Die Qualifizierung dieser Form der Besteuerung als "Vorwegbesteuerung" bringt deutlich zum Ausdruck, dass sie die Einkommensbesteuerung der in der Folge steuerfrei gestellten drei Viertel der zufließenden arbeitgeberbeitragsfinanzierten Pensionskassenleistungen vorwegnimmt. Der Gesetzgeber spricht in …
…Pensionsbezieher nicht glaubhaft zu machen, dass er selbst Beiträge zu leisten hatte, in welchem Verhältnis diese Beiträge zu den Arbeitgeberbeiträgen standen und dass seine Beiträge bei der ausländischen Besteuerung NICHT abzugsfähig waren, wird er eine vollständige Besteuerung seiner Pensionskassenbezüge hinnehmen müssen. Bei der Abwicklung des…
Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag von einer Bundes- zu einer Landesabgabe. Die Festlegung der Tarifhöhe ist ab 1.1.2018 den jeweiligen Landesgesetzgebungen (ohne Vorgabe einer Unter- oder Obergrenze) vorbehalten. Unterjährige oder rückwirkende Änderungen sind unzulässig. Die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung wurde…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
Bei Umgründungen kann im Hinblick auf die lohnsteuerliche Nahebeziehung des KommStG 1993 der Übergang der Dienstverhältnisse iSd § 2 KommStG 1993 auf die Rechtsnachfolger im Gleichklang mit dem lohnsteuerlichen Übergang (der Teile) des Unternehmens angenommen werden; siehe UmgrStR 2002 Rz 304, 595 ff, 1216 ff, 1467…