…der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens zu besteuern sind (BGBl. II Nr. 215/2001). Liechtenstein erhält gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Liechtenstein nur insoweit ein Besteuerungsrecht an den Einkünften eines Gesellschafter-Geschäftsführers, als sie auf Tätigkeiten entfallen, die in Liechtenstein ausgeübt wurden…
…Verständigungsverfahrens nach dem DBA ist gem. Art. 25 Abs. 1 OECD-MA 2014 bei der zuständigen Behörde (B.1.3.) des Vertragsstaats einzubringen, in welchem der Abkommensberechtigte ansässig ist, oder, sofern es sich um einen Fall der Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit iSd Art. 24 Abs…
Im Rahmen eines gemäß Artikel 25 DBA Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung die Bereitschaft bekundet, österreichische Unternehmen, die in Liechtenstein durch Betriebstätten tätig sind und im Betriebstättenvermögen Anteile an liechtensteinischen Kapitalgesellschaften halten, hinsichtlich der Gewinnausschüttung auf der Basis…
…auch im Verhältnis zu den übrigen DBA-Partnerstaaten den vorgenannten Körperschaften die zur Durchsetzung der jeweiligen Abkommensvorteile erforderlichen "Ansässigkeitsbescheinigungen" zu erteilen. (3) Eine Besonderheit gilt im Verhältnis zu Großbritannien: danach fällt die Gebietskörperschaft "Bund" der Republik Österreich nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des DBA-Großbritannien…
…Der gemäß der Vereinbarung vom 23. März/10. April 1964, BGBl. Nr. 143/1964, AÖF Nr. 152/1964, auf dem Vordruck R-A1 vorgesehene Bestätigungsvermerk der luxemburgischen Steuerverwaltung zeigt an, dass die luxemburgische Steuerverwaltung bei den steuerpflichtigen Personen die tatsächliche Versteuerung der im Antrag angegebenen…
Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…
… (2) Die Bestätigung der Ansässigkeit im Sinne des jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens hat durch das für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Vermögen der natürlichen oder juristischen Person zuständige Finanzamt zu erfolgen. Sollte ein DBA-Vertragsstaat eine Überbeglaubigung von finanzamtlich ausgestellten Ansässigkeitsbestätigungen verlangen (wie zB…
…worden, dass die Ergebnisse von Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1971/24) ungeachtet der innerstaatlichen Verjährungsfristen umzusetzen sind. Bundesministerium für Finanzen, 24. August 2006  …
Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…
… 68 öEStG vorgesehenen Steuerfreibeträge wie die bei österreichischen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer. (2) Die in Liechtenstein von den Bruttobezügen (einschließlich der steuerbegünstigten Zulagen und Zuschläge) abkommenskonform erhobene Quellensteuer wird ohne Ausscheidung eines auf den in Österreich steuerfreien Teil der Einkünfte entfallenden Quellensteuerbetrages in Österreich zur Anrechnung…
…wie folgt geändert: "Die Bestätigung der Ansässigkeit im Sinne des jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens hat durch das für die Erhebung der Abgabe vom Einkommen und Vermögen der natürlichen oder juristischen Person zuständige Finanzamt zu erfolgen. Sollte ein DBA-Vertragstaat eine Überbeglaubigung von finanzamtlich ausgestellten Ansässigkeitsbestätigungen verlangen…
Im Rahmen eines auf Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens gestützten Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet. 19. März 1992…
…Art. 3 Abs. 1 lit. f DBA-D, BGBl. III Nr. 18/2002, für Zwecke der Anwendung des DBA-Deutschland als in Österreich ansässiges Unternehmen, ohne dass es einer näheren Erforschung der Ansässigkeitssituation des Steuerpflichtigen in der Vergangenheit bedürfte. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass…
…zahlt an österreichische "Tante", Frage nach mittelbarer Kontrolle (Art. 12 DBA-Großbritannien, BGBl. 390/1970 idF BGBl. 585/1978 und BGBl. 835/1994) Sachverhalt Eine in GB ansässige Gesellschaft zahlt an ihre in Österreich ansässige "Tante" (Schwester der Muttergesellschaft, wobei an der Mutter und der…
…geändert: "(2) Die Bestätigung der Ansässigkeit im Sinne des jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens hat durch das für die Erhebung der Abgabe vom Einkommen und Vermögen der natürlichen oder juristischen Person zuständige Finanzamt zu erfolgen. Sollte ein DBA-Vertragsstaat eine Überbeglaubigung von finanzamtlich ausgestellten Ansässigkeitsbestätigungen verlangen (wie…
…3 lit iii) DBA-Thailand anerkannt wird. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des BM für Finanzen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass…
…dass das Abkommen vom 5. März 1978, BGBl. Nr. 34/1979 (AÖF Nr. 71/1979), zwischen der Republik Österreich und der (vormaligen) Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis auf weiteres für die Slowakische…
…treuhändig Leistungsentgelte in Empfang nehmen. Allgemeine Voraussetzungen der Rückzahlungsberechtigung (3)Rückzahlungsberechtigung setzt voraus, dass der Einkünfteempfänger im anderen Staat im Sinn der DBA-Bestimmungen ansässig ist. Bei Doppelansässigkeit ist die "Ansässigkeit" im Sinn des Abkommens nur dort gegeben, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet…
…auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie des Vertrages über die Leistung von Amtshilfe in Steuersachen (BGBl. Nr. 249/1955, AÖF Nr…
…Abs. 2 DBA-Slowenien idF BGBl. III Nr. 4/1999 erfasst werden, nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, abgesehen werden, sofern diese Lizenzgebühren dem Empfänger zwischen dem 1. Jänner 2007 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abänderungsprotokolls zum DBA-Slowenien zufließen…