…2 ausdrücklich klar, dass dem die Grundlage dieser Erlassregelung bildenden Erkenntnis VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031 nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung - also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen", wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistung durch…
…Steuerrechts (LStR 2002 Rz 923). Das Erkenntnis gilt ferner nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung, also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen" wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen. Zur leichteren Unterscheidung der beiden Fallgruppen…
…1. Formen Rz 206 Die Personalentsendung kann im Rahmen einer so genannte Assistenzleistung (= Werkvertrag) oder einer Arbeitskräfteüberlassung erfolgen: Bei der Assistenzleistung erbringt das entsendende Unternehmen unter eigener Verantwortung eine Aktivleistung. Bei der Arbeitskräfteüberlassung erbringt das entsendende Unternehmen eine bloße Duldungsleistung (Überlassung der Arbeitskräfte), die…
…weshalb die Rechtsansicht auch auf Fälle der gewerblichen Überlassung anwendbar ist. 3. Von einer Assistenzleistung (Werkvertrag) des entsendenden Unternehmens ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn dieses eine Aktivleistung erbringt. Dies setzt voraus, dass zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem aufnehmenden Unternehmen ein Vertrag über die Erbringung…
…oder der Fall einer Assistenzleistung vorliegt. Im erstgenannten Fall erbringt das entsendende Unternehmen eine bloße Duldungsleistung (Überlassung des Dienstnehmers), im zweiten Fall hingegen eine Aktivleistung (zB Unterstützung der Tochtergesellschaft beim Aufbau einer Vertriebsorganisation). Im Fall der Assistenzleistung könnten jene Räumlichkeiten, die die aufnehmende Gesellschaft der…
…durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers eine Betriebsstätte des entsendenden Unternehmens begründet worden ist. Zum Unterschied von Arbeitskräfteüberlassungsfällen erbringt in solchen Fällen der entsendende Arbeitgeber eine Aktivleistung (die er durch seine Arbeitnehmer ausführen lässt); in den Arbeitskräfteüberlassungsfällen hingegen beschränkt sich die Leistung des Arbeitgebers auf eine…
…lit. b OECD-MA entschieden, dass in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen…