…2000). Jene Einnahmen, die durch die Pauschalierung nicht abgegolten sind, sind jedoch sowohl bei vollpauschalierten als auch bei teilpauschalierten Landwirten nach Zu- und Abflussgrundsätzen zu erfassen. Beim Verkauf des Milchkontingents handelt es sich um den Verkauf von Anlagevermögen. Wird der Verkaufserlös ratenweise vereinnahmt, bestehen folgende…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
1. Ausgleich eines negativen Kommanditkapitalkontos durch Komplementär in einer Familien-KG 1.1. Bezughabende Norm § 24 Abs. 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 5993 ff 1.2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden…
Gebäudeabbruchkosten bei Vermietung - Berücksichtigung bei Liebhabereibeurteilung Bezughabende Norm § 1 Abs. 2 LVO; EStR 2000 Rz 6418a Sachverhalt Im Jahr 2003 kauft der Abgabepflichtige eine bebaute Liegenschaft (bestehend aus 1 Wohnung und 1 Geschäftslokal) um ca. 310.000 Euro und vermietet diese. Die Einkünfte daraus betragen…
Die Ausführungen im Einkommensteuerprotokoll 2003 (Anlage 1) stellen Ergänzungen und Klarstellungen zu den EStR 2000 und den bestehenden Erlässen zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen FLD Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf…
Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…
1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1.1. Sachverhalt Die Schweizer Steuerbehörden (im konkreten Fall das Kantonale Steueramt St. Gallen) haben im Februar 2007 sämtlichen aus Österreich…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002; § 1 Abs. 2 und 3 EStG 1988 - Wohnsitz bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen 1.1.1. Sachverhalt a) Der Steuerpflichtige hat in Österreich einen Wohnsitz und…
Das Bundesministerium für Finanzen teilt zum Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004 Folgendes mit: Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise fand im Juni 2004 die jährliche so genannte Bundeseinkommensteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen in den…
Erhöhung der Firmenwertabschreibung durch Einlage (Zuschusszusage) Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 9 Abs. 7 KStG 1988 und KStR 2001 Rz 456 und Rz 457 Sachverhalt Die PS ist 100% Gesellschafterin der X-GmbH, deren Vermögen ausschließlich im, in Höhe von 19.900.000…
Dieser Erlass ersetzt den Erlass des BMF vom 3. Mai 2016, BMF-280000/0070-IV/3/2016 . 1. Allgemeines Das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015) dient der Entdeckung und steuerlichen Verwertung von Kapitalabflüssen, die…
Die Info des BMF vom 21.10.2020, 2020-0.675.748 wird aufgehoben und durch diese Info ersetzt. Grün markierte Stellen heben die inhaltlichen Änderungen zur vorhergehenden Info hervor. Mit dem EU-Meldepflichtgesetz (BGBl. I Nr. 91/2019; Inkrafttreten: 01.07.2020) erfolgt die…
| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 5 OECD-MA - Investmentfondsgesellschaften 1.1.1. Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und…
1. Pensionen gemäß Artikel 18 DBA-Thailand und OECD-Musterabkommen 1.1. Bezughabende Norm § 1 Abs. 2 EStG 1988, § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, § 26 Abs. 1 BAO, Artikel 4 Abs. 2 DBA-Thailand, Artikel 18 Abs. 1 DBA-Thailand 1…
1. § 2 EStG 1988, Liebhabereiverordnung Abgrenzung "große" - "kleine" Vermietung Sachverhalt In einem Gebäude werden drei Eigentumswohnungen vermietet. Fragestellung Liegt eine große oder eine kleine Vermietung vor? Lösung Die Vermietung von Eigentumswohnungen ist, unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen und unabhängig von der Nutzung durch…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
Steuerrückerstattung bei unterjährigem Wegzug nach Deutschland Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 1 EStG 1988 , § 124b Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2002 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…