…zu verspäteten Auszahlungen der einheitlichen Betriebsprämie, der Zahlungen gemäß Umweltprogramm (ÖPUL) und der Ausgleichszulage kommen. Dementsprechend werden das Jahr 2010 betreffende Förderungen vereinzelt erst im Jahr 2011 ausbezahlt. Entsprechend dem für die zeitliche Zurechnung von Einnahmen geltenden Zufluss-Abfluss-Prinzip, das im Rahmen der Gewinnermittlung…
…Spendenorganisation muss angegeben sein, die Angabe der Adresse der Spendenorganisation ist aber nicht erforderlich (ist auch kein Erfordernis nach § 124b Z 152 EStG 1988). Kann aus dem Beleg der Zahlungsgrund nicht abgelesen werden, ist das Finanzamt berechtigt, einen genaueren Nachweis (zB Kontoauszug, Bestätigung der Spendenorganisation…
…keine Werbungskosten dar. Werbungskosten liegen erst bei Abfluss aus dem Instandhaltungsfonds vor (vgl. BFH 26.1.1988, IX R 119/83, BStBl II 88, 577; LStR 2002 Rz 525 betreffend Sonderausgaben für Wohnraumsanierung). Eine doppelte Berücksichtigung von Zahlungen als Werbungskosten ist auszuschließen. Wurde daher bereits…
…gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Daher gilt auch § 132a BAO für Zahlungen im Zusammenhang mit im Inland zu erbringenden oder erbrachten Leistungen (siehe Abschnitt 2.4.4.2.). 2.4.4.1. Barumsätze eines österreichischen Unternehmers im Ausland Für einen österreichischen Unternehmer besteht…
…Verrechnungsweisung ein "aufwandswirksamer Abfluss" vor (zB L, DB, DZ, KommSt). Wird das Guthaben zur Bezahlung von Umsatzsteuer verwendet, hängt die aufwandswirksame Erfassung des Abflusses davon ab, ob die Gewinnermittlung nach der Netto- oder Bruttomethode erfolgt. Nur bei der Bruttomethode ist die Zahlung der USt in…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…der Datenstromübermittlung bzw. im Weg eines Webservices erfolgen. 2.2 Zu § 2 KapAbfl-DV : Teilnehmer des Kapitalabfluss-Meldegesetzes sind Kreditinstitute, Zahlungsinstitute sowie die ÖBFA. Die Teilnehmer können sich eines Dienstleisters bedienen, wenn diese ausreichende Gewähr für eine rechtmäßige und sichere Datenverwendung bieten. Da sich die…
…EU-AHG); Gebühren, die für von Behörden ausgestellte Bescheinigungen und ähnliche Dokumente erhoben werden (§ 1 Abs. 3 Z 5 EU-AHG) und vertragliche Gebühren wie Zahlungen an öffentliche Versorgungsbetriebe (§ 1 Abs. 3 Z 6 EU-AHG). Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 (BGBl. Nr. 267/1957…
1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1.1. Sachverhalt Die Schweizer Steuerbehörden (im konkreten Fall das Kantonale Steueramt St. Gallen) haben im Februar 2007 sämtlichen aus Österreich…
…aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Urlaubsentschädigung unterliegen in jenem Staat der Besteuerung, der auch betreffend die Bezüge aus der aktiven Tätigkeit besteuerungsberechtigt war. Werden jedoch Gehaltsfortzahlungen, Zahlungen für ein Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot, Abfertigungen, Abfindungen und Urlaubsentschädigungen aus Anlass der Auflösung des Dienstverhältnisses…
…Für eine allenfalls erforderliche Umrechnung sorgt die Kreditunternehmung. Der Bund wird für seine Konten bei der Ö.P.S.K und der OeNB keine derartige Erklärung abgeben. Für Zahlungen im Bereich der Finanzämter heißt dies, dass Einzahlungen auf den Finanzamtskonten schon von der Ö.P…
…für die sonstige Leistung, ist diese in der Zusammenfassenden Meldung nicht zu erfassen. Für Sachverhalte, bei denen etwaige Honorarvorschüsse, Teilzahlungen oder Á-conto-Zahlungen vereinnahmt werden, bestehen jedoch keine Bedenken, wenn - analog zum USt-Protokoll 2007 (Art. 7 und 21 UStG 1994, UStR 2000 Rz…
…0,383 357 | 0,633 357 | m = 6 (zweimonatig) | 0,425 334 | 0,592 000 | m = 12 (monatlich) | 0,467 186 | 0,550 519 | Abschlag wegen Nachschüssigkeit bei einmal jährlicher Zahlung | 1