…Ruhen der Leistung Die Erbringung der Versorgungsleistungen erfolgt auf schriftlichen Antrag des Anwartschaftsberechtigten und beginnt mit dem auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen folgenden Monatsersten. In vielen Fällen ruhen die Versorgungsleistungen für den Zeitraum der Abfertigungszahlungen oder nehmen Berechtigte die Pensionskassenpension erst später in Anspruch. Gemäß …
…Schlüsselübergabe). § 37 EStG 1988, EStR 2000 Rz 5300 Hälftesteuersatz für Abfertigungszahlung der Rechtsanwaltskammer Sachverhalt Anlässlich der Zurücklegung der Anwaltsberechtigung kann eine Abfertigungszahlung in einem Betrag von der Rechtsanwaltskammer begehrt werden. Gemäß § 11 der Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer für Kärnten haben Anwälte, die leistungspflichtig waren…
…Abfertigungsgesetz - BUAG, BGBl. Nr. 414/1972 in der jeweils geltenden Fassung). Abfertigungszahlungen (§ 67 Abs. 3 und 6 EStG 1988) sind von der KommSt befreit. Ab 1.1.2011 ist in jenen Fällen, in denen die BUAK das Urlaubsgeld direkt an die Arbeitnehmer ausbezahlt, sie auch…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…