…als 6 Monaten erfolgt, wäre eine vorhergehende Abstimmung in der Betriebstättenfrage mit dem zuständigen Finanzamt erforderlich. Der in Österreich eingesetzte Arbeiter der ausländischen Gesellschaften könnte nur dann als "ständiger Vertreter" des ausländischen Unternehmens und damit als "Vertreterbetriebstätte" des ausländischen Unternehmens angesehen werden, wenn die Holzaufarbeitungsverträge…
Ausländische Arbeitgeber sind zum inländischen Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn sie im Inland eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 unterhalten. Betriebstätte ist hiebei gemäß § 81 Abs. 2 EStG 1988 jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit…
Pachtet ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger landwirtschaftliche Flächen in Dänemark, um dort eine Christbaumplantage zu betreiben, wobei die Christbäume auf den Parkplätzen einer großen Einzelhandelskette in Österreich verkauft werden, dann ist für die Frage der Steuerpflicht in Österreich unerheblich, ob der 4 Wochen vor Weihnachten…
…der möglicherweise auch weitere Aufträge für Holzschlägerungsarbeiten requiriert. Es muss daher angeraten werden, die Frage mit dem Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht des zuständigen Finanzamtes abzuklären. Hierbei wird auch die Frage des Lohnsteuerabzuges zu erörtern sein; der Lohnsteuerabzug wird von dem italienischen Unternehmen bereits dann vorzunehmen…
Ist die Errichtung einer Holdinggesellschaft in einem zurzeit noch unbekannten Land geplant, die 100% der Anteile einer slowakischen Holzproduktionsgesellschaft und 100% der Anteile an einer österreichischen Einkaufs- und Vertriebsgesellschaft halten soll, dann kann zu dieser geplanten Gestaltung nur soviel ausgesagt werden, dass die österreichische Gesellschaft…