Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…
…innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei auf fünf Jahre hat Österreich innerstaatlich eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Abkommensverpflichtung zur Steuerentlastung innerhalb dieses erweiterten Zeitraumes zu erfüllen. Das BM für Finanzen hält daher nach…
…OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). Auf Grund der österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 bleiben in einem solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197…
…österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG bezogenen Vergütungen als Sondervergütungen der österreichischen Besteuerung…
…frei, im Wege eines in Deutschland auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens zu beantragenden Verständigungsverfahrens die hiedurch eintretende Doppelbesteuerung zu beseitigen. Das BM für Finanzen hält es für gerechtfertigt, in diesem Verfahren (auf Basis der Reziprozität) der Regelung des Artikel 25 Abs. 2…
…wobei die wesentlichen Geschäftsführungsagenden von einem vor Ort tätigen anderen Geschäftsführer wahrgenommen werden und er selbst daher nur gelegentlich und im wesentlichen im Interesse der österreichischen Konzernmuttergesellschaft nach Deutschland reist, dann wird nach Auffassung des BM für Finanzen eine Verknüpfung zwischen körperschaftsteuerlicher und lohnsteuerlicher Sachverhaltsbeurteilung…
…in die Fristenberechnung einzubeziehen sind. Diese Interpretation gilt aber ausschließlich für die Fristenberechnung in den internationalen Doppelbesteuerungsabkommen und zeitigt keine Rückwirkung auf die Interpretation der für die Annahme des gewöhnlichen Aufenthalts in § 26 Abs. 2 BAO maßgebenden 6-Monatsfrist. Slowenische Grenzgänger, die arbeitstäglich wieder an…
…auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der…
Die Frage, ab welcher zeitlichen Dauer die Verfügungsmacht über Räumlichkeiten für ein vorübergehend im Inland tätiges schweizerisches Unternehmen eine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Schweiz begründen, ist im Doppelbesteuerungsabkommen nicht geregelt. Anlässlich österreichisch-schweizerischer Konsultationen am 10.12.1999 wurde…
Gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-CZ führen Dienstleistungen, die über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erbracht werden, zum Entstehen einer "Dienstleistungsbetriebstätte". Anlässlich österreichisch-tschechischer Konsultationen im Februar 2011 wurde geklärt, dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn…
…der Grundlage von § 299 Abs. 2 BAO (innerhalb der einjährigen Frist) der neuen Rechtslage angepasst werden. Eine Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei Geltendmachung durch den Abgabepflichtigen und bei nicht nur geringfügigen Auswirkungen zu erfolgen haben. Dies deshalb, weil nach der ständigen…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach 10 jährigem Aufenthalt in Schweden seinen Wohnsitz nach Österreich zurück, wobei er sein Wertpapierdepot nach Österreich transferiert und es in der Folge zur Finanzierung eines Wohnungsankaufes teilweise veräußert, dann ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes…
…zur Verfügung. Ein diesbezügliches Nachsichtsansuchen wird aber erst nach Abschluss des Verständigungsverfahrens behandelt werden können. Im vorliegenden Fall geht es um eine österreichische Verrechnungspreiskorrektur bei einer inländischen Zweigniederlassung einer deutschen Personengesellschaft mit offenbar in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, mithin um ein Doppelbesteuerungsproblem von Steuerausländern. Es wird…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
…193/1988, kann über Antrag des bauausführenden Unternehmens bei Überschreitungen der in Artikel 4 Abs. 2 DBA-UdSSR vorgesehenen Baustellenfrist im Wege eines Verständigungsverfahrens von den damit verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen abgesehen werden, wenn in den maßgebenden Verträgen eine die 24-Monatefrist nicht übersteigende Arbeitsdauer vertraglich…
…die 1988 bis 1994 Verluste erlitten, seit 1995 aber Gewinne in größerem Ausmaß zu erwarten hat, dann ist dieser Fall noch nach der bis Mitte 1996 weiterhin anzuwendenden geltenden Regelung zu beurteilen. Hat daher die deutsche Kapitalgesellschaft in den Jahren 1989 und 1990 sowie 1993…
…Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem Antrag müssten die von der Freistellungsmaßnahme betroffenen Vermögenswerte genau präzisiert werden. Entspricht der bereits in EAS 768 vertretenen Auffassung. 6. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…so ist diese Transaktion gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung würde nur dann nicht eintreten, wenn die in der zitierten Abkommensbestimmung genannte Spekulationsfrist von 6 Monaten noch nicht abgelaufen wäre. 20. September 1994 Für den Bundesminister…
…von den Auslandsgewinnen abzugrenzen. Die Bestimmung soll auf diese Weise den Eintritt sowohl internationaler Doppelbesteuerungen als auch internationaler Keinmalbesteuerungen vermeiden. Eine inländische Gewinnminderung durch Ansatz fremdüblicher fiktiver Zinsen kann daher nur dann als im Sinn des Art. 9 DBA-Schweiz und des § 6 Z. 6…
Übt eine in Österreich ansässige Person die Funktion eines Aufsichtsrates in einem russischen Unternehmen aus, so steht das Besteuerungsrecht an den Aufsichtsratsvergütungen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-UdSSR Österreich zu; eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn die Tätigkeit eine 183 Tage übersteigende Aufenthaltsdauer…