…299 Abs. 2 BAO (innerhalb der einjährigen Frist) der neuen Rechtslage angepasst werden. Eine Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei Geltendmachung durch den Abgabepflichtigen und bei nicht nur geringfügigen Auswirkungen zu erfolgen haben. Dies deshalb, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
Bei Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz begründet haben, besteht seitens des BM für Finanzen im allgemeinen die Bereitschaft, eine internationale Doppelbesteuerung im Bereich der Erbschaftsbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO dadurch zu beseitigen, dass alle jene Vermögensteile von der Erbschaftsbesteuerung freigestellt werden, die…
… 240 BAO eine fünfjährige Rückerstattungsfrist akzeptiert, hat keine automatische Rückwirkung auf die mit der Schweiz vereinbarten Rückerstattungsfristen. Die Verlängerung in Österreich ist darauf zurückzuführen, daß 1980 die Rückerstattungsfrist in § 240 Abs. 3 BAO von drei auf fünf Jahre verlängert wurde und daß der genannten österreichisch…
…jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei auf fünf Jahre hat Österreich innerstaatlich eine…
…diese eine geographische und wirtschaftliche Einheit bilden (Z 18 zweiter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). Auf Grund der österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 bleiben in einem solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt…
…Bedingung geknüpft werden, dass die Betriebstättengewinne im Ausland tatsächlich zu einer vergleichbaren Besteuerung herangezogen werden. Denn die gesetzliche Ermächtigung des § 48 BAO gestattet eine Steuerbefreiung nur zum Zweck eines Ausgleiches einer in- und ausländischen Besteuerung, setzt sonach eine tatsächliche Besteuerung im Ausland voraus. Allerdings wird…
…Allerdings folgt die tageweise Berechnung jenen Regelungen, die für die 183-Tage-Frist des Artikels 14 entwickelt wurde (siehe Art. 14 Abs. 3 DBA-CZ). Auch der für die Qualifikation von Baustellenbetriebstätten maßgebende Grundsatz, dass die Baustellenfrist für jede Baustelle gesondert anzuwenden ist und daher…
…ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres 1999. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…DBA-Vorrang des Kausalitätsprinzipes vor dem Zuflussprinzip - diese nachträglich zufließenden Einkünfte nach dem DBA-1954 noch in einen in Deutschland steuerpflichtigen und einen in Österreich steuerpflichtigen Teil zu splitten. Allerdings sollte nicht außer Betracht bleiben, dass ab 2003 gemäß Artikel 15 Abs. 4 des DBA…
…Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass ihnen damit auch die Sonderausgabe des Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 angefallenen Altverluste von Steuerausländern vorgetragen werden, nämlich insoweit…
Sind auf der Grundlage eines DBA oder von § 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung…
…wird (Ziffer 8 des Protokolls zum DBA-Deutschland). Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten (siehe Rn. 20 der Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens…
Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sieht mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 vor, dass in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung die 183-Tage-Klausel unabhängig davon gilt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder nicht. Mit dieser Regelung sollte einer Fehlinterpretation des Arbeitgeberbegriffes…
…ab 2008 in Wirksamkeit tretenden DBA-CZ sieht die 183-Tage-Klausel nicht mehr - wie bisher - einen auf das Kalenderjahr abstellenden Beobachtungszeitraum, sondern - nach dem Vorbild des aktualisierten OECD-MA - einen kalenderjahrsunabhängigen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen ab 1…
…dann sind nur jene Zeiträume außer Betracht zu lassen, in denen Österreich zum Ansässigkeitsstaat im Sinn des Abkommens geworden ist. Bei Begründung eines bloßen inländischen Zweitwohnsitzes reicht daher die damit verbundene Begründung einer Ansässigkeit im Sinn des Artikels 4 Abs. 1 DBA noch nicht aus…
…bei dieser Betrachtungsweise das neue Abkommen für alle Unternehmen einheitlich auf alle Einkünfte anzuwenden, die ab dem maßgebenden 1. Jänner zufließen. DBA-motivierte Änderungen des Wirtschaftsjahres sind bei dieser Auslegung entbehrlich. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Denn aus § 2 Abs. 8 EStG 1988 ergibt sich, dass nur im Ausland unberücksichtigt gebliebene Verluste, nicht jedoch im Ausland berücksichtigte Verluste in die Bemessungsgrundlage des Welteinkommens einzubeziehen sind. Ein in Deutschland im Verlustrücktragsweg berücksichtigter Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte darf daher nach österreichischem inländischem Recht…
Die Frage, ab welcher zeitlichen Dauer die Verfügungsmacht über Räumlichkeiten für ein vorübergehend im Inland tätiges schweizerisches Unternehmen eine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Schweiz begründen, ist im Doppelbesteuerungsabkommen nicht geregelt. Anlässlich österreichisch-schweizerischer Konsultationen am 10.12.1999 wurde…
…5 Abs. 3 DBA Deutschland ist das maßgebliche Enddatum jenes, an dem die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist (OECD Komm. Art 5 Rz 55, 1. Satz). Wird nach Abschluss der Bauarbeiten ein Testlauf unter Überwachung durch 3-4 Techniker des Anlagenerrichters vorgenommen und werden…
…der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, 2023-0.913.349). Dies gilt nicht nur, wenn die Person während eines Kalenderjahres zeitlich nacheinander für mehrere Arbeitgeber tätig ist, sondern auch bei gleichzeitiger…