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EAS 3421Der Betriebsstättenvorbehalt bei einer ungarischen Landwirtschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0289-IV/8/201925.03.2020

…Mitarbeiter und wurde zu dem Zweck geschaffen, den Zuerwerb weiterer Grundstücke in Ungarn zu ermöglichen. Diese hinzuerworbenen Grundstücke werden unter Einsatz von Anlagen, Maschinen und Mitarbeitern der Kft bewirtschaftet. Zudem findet der Verkauf der Ernte dieser Grundstücke im Wesentlichen im Wege der Kft und nur…

EAS 3240Beteiligungsinvestment an einer argentinischen Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1351-IV/4/201128.09.2011

…sich eine österreichische Kapitalgesellschaft als Mitunternehmer an einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb in Argentinien, dann bilden die in Argentinien gelegenen land- und/oder forstwirtschaftlich genutzten Betriebsteile Betriebstätten für den österreichischen Mitunternehmer. § 1 Abs. 1 lit. b der Doppelbesteuerungsverordnung gestattet die Anwendung des Freistellungssystems allerdings nur…

EAS 1012Besteuerung grenzdurchschnittener Landwirtschaften im Verhältnis zu Ungarn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/1-IV/4/9710.02.1997

…Äcker auf ungarischer Seite, dann steht gemäß Art. 6 DBA-Ungarn das Besteuerungsrecht an den aus dem ungarischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Ungarn zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Allerdings ist zu beachten, dass dann, wenn die aus…

EAS 1785Zinsen aus der Veräußerung eines österreichischen Betriebes durch eine schweizerische Genossenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 385/1-IV/4/0105.02.2001

Hat eine schweizerische Genossenschaft ihren österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, sodass in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich…

EAS 2673Veräußerung eines Anteils an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Leibrente
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0736-IV/4/200523.11.2005

Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente) dann wird hierbei - anders als im Parallelfall der EAS 2646 - nicht deutsches Privatvermögen, sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher…

EAS 1999Besteuerung grenzdurchschnittener Landwirtschaften im Verhältnis zu Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/2-IV/4/0201.03.2002

…dann steht gemäß Art. 6 DBA-CSSR das Besteuerungsrecht an den aus dem tschechischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Tschechien zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen; die in EAS 1012 enthaltenden Aussagen, die in Bezug auf gleichgelagerte Fälle zu…

EAS 2905Christbaumverkauf aus einer in Dänemark betriebenen Christbaumplantage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1820-IV/4/200723.11.2007

…der dänischen Besteuerung sollte jener Gewinnteil zukommen, den ein fremder dänischer Unternehmer durch den Betrieb der Christbaumplantage erzielt hätte. Auch wenn in Anwendung des österreichischen Steuerrechts Betriebseinheit zwischen der dänischen Plantage und der österreichischen Vertriebstätigkeit angenommen wird und daher die Gesamteinkünfte jenen aus Land- und…

EAS 224Bankguthaben einer inländischen Landwirtschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/34/1-IV/4/9204.01.1993

… Land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen hinsichtlich ihrer Einkommensbesteuerung unter Artikel 3 DBA-Deutschland (Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der Einkommensbesteuerung. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt für…