Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
…steht es der schweizerischen X-S.A. frei, sollte sie diese Besteuerung als nicht DBA-konform beurteilen, zur Klärung der Frage bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern ein österreichisch-schweizerisches Verständigungsverfahren einzuleiten. Dies gilt vor allem auch dann, wenn seitens der schweizerischen Gesellschaft eingewendet würde…
…X als der wahre "Träger der Erwerbstätigkeit" ermittelt worden ist, dann müssen die Einkünfte auch in einem solchen Fall ihm als Zurechnungssubjekt zugerechnet werden. Sollte sich die liechtensteinische AG bei den Liechtensteinischen Steuerbehörden als tätiges Unternehmen gemeldet haben und daher als solches auch der liechtensteinischen…
…der Gewerblichkeit der Einkünfte hervorbringenden Tätigkeit. Es erschiene auch nicht verständlich, warum das Einbringlichkeitsrisiko bei einer gewerblichen Beratung ein größeres sein soll als bei freiberuflicher Beratung. Im Übrigen ist für inländische Zahlstellen oft nicht mit der nötigen Sicherheit erkennbar, ob ein ausländischer Berater im Rahmen…
…dieser Hinsicht ein erheblicher Dokumentationsbedarf bestehen, der einwandfrei aufzeigen muss, dass die inländische Wohnung nicht ebenfalls als Ausgangspunkt für inländische Unternehmensberatung dient und dass daher kein Fall einer steuervermeidenden formalen Gewinnverlagerung nach Liechtenstein vorliegt. 17. Mai 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…für die KEG ein Entscheidungsgrenzfall vorgelegen haben. Wenn in einem solchen Fall die deutsche Steuerverwaltung die Tätigkeit ebenfalls als "unterrichtend" einstuft und nachweisbar die Einkünfte der Lebensberaterin der deutschen Einkommensbesteuerung unterzieht und wenn sich in einem solchen Fall die KEG der Beurteilung der deutschen Steuerverwaltung…
…so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der formale als auch der wirtschaftliche Empfänger sind bekannt. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der wirtschaftliche Empfänger aus Österreich geflohen und eine steuerliche Erfassung der Beträge in…
…die über einen Treuhänder gehalten wird, als unmittelbare Beteiligung des Treugebers eingestuft (KStR 2001 Rz 558). Aufbauend auf dieser Sichtweise wurde es daher in EAS 2970 als unmittelbare Beteiligung einer US-Gesellschaft an einer Inlandsgesellschaft gewertet, wenn diese Beteiligung formal über eine spanische Nominee-Gesellschaft…
…dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere…