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EAS 169Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/96-IV/4/9230.09.1992

Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss:   | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…

EAS 3074Übertragung von Markenrechten auf eine schweizerische Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1981-IV/4/200931.07.2009

…zum Verlust der Steuerbefreiung nach § 99a EStG 1988 führt. Die Frage ist aber insoweit nur von untergeordneter Bedeutung, weil sich aus Artikel 12 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens ohnedies ein Anspruch auf vollständige Quellensteuerentlastung für in die Schweiz fließende Lizenzgebühren ergibt. Die abkommensrechtliche Quellensteuerentlastung kann allerdings…

EAS 40Steuerfreistellung von Auslandsgewinnen gemäß § 48 BAO für Subunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1222/2/1-IV/4/9123.10.1991

…Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird das österreichische Bauunternehmen bloß als Subunternehmer eines Generalunternehmers tätig und wird nur der Generalunternehmer, nicht aber…

EAS 1781Teilweise Steuerbefreiung einer deutschen BVA-Rente löst keine österreichische Steuerpflicht aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0111.01.2001

…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 249Hilfsgüterverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0202/4-IV/4/9323.03.1993

…gemäß § 7 UStG in Anspruch genommen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Albanien noch keine Gegenseitigkeitserklärung abgegeben hat und daher nicht zum Kreis der von der Verordnung erfassten ausländischen Staaten zählt. 23. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 143Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3230/2/1-IV/4/9203.07.1992

  Internationale Hilfsgüterlieferungen, die von österreichischen öffentlichen Stellen oder karitativen Einrichtungen organisiert werden, können durch ministerielle Ausnahmegenehmigung erforderlichenfalls gemäß § 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der…

EAS 522Kein § 48 BAO für Lieferungen aus den Zollausschlussgebieten in das inländische Zollgebiet
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2264/2/1-IV/4/9411.11.1994

…ausländischen Besteuerung" erforderlich ist. Wenn eine in Bregenz ansässige Privatperson einen VW-Bus im Kleinwalsertal unter Anlastung einer 16%igen österreichischen Umsatzsteuer und einer 20%igen österreichischen Einfuhrumsatzsteuer erwirbt, so kann daher diese Form der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden…

EAS 176USt-Entlastung für Mitwirkung an den Auslandshilfsprogrammen der UNIDO, IAEO und UNRWA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0503/287-IV/4/9215.10.1992

  Die UNIDO ist gemäß Abschnitt 16 lit. b des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit…

EAS 2417Engagement einer deutschen Künstlergruppe, die einem gemeinnützigen deutschen Verein zugehört
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/0416.02.2004

…Denn das Risiko ist zu groß, dass bei der Einschätzung der Gemeinnützigkeit auf Seiten des Vereines eine von der steuerlichen Beurteilung abweichende Position eingenommen wird. Zählt das vom österreichischen Veranstalter gezahlte Entgelt nicht zu den begünstigten Vereinseinnahmen, sondern bildet dieses Entgelt unmittelbar Einkünfte der teilnehmenden…

EAS 132§ 48-BAO-Anträge sind gebührenfrei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2855/1/2-IV/4/9122.11.1991

  In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 625Veräußerung italienischer Gesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 39/47/1-IV/4/9521.04.1995

…Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses Besteuerungsrecht geltend machen kann, hängt davon ab…

EAS 45Weltbankkongress in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/59-IV/4/9121.11.1991

…Die Befreiung ist sachlicher Natur und verpflichtet die Mitgliedstaaten auch dann zur Steuerentlastung, wenn nicht die Bank, sondern ein Vertragspartner der Bank Abgabenschuldner ist. Die Bank hat sonach auch Anrecht hinsichtlich der begünstigten Aktivitäten, zu denen auch die Veranstaltung eines Kongresses in Österreich zählt, von…

EAS 885Unentgeltliche Übertragung einer inländischen Kommanditbeteiligung durch den deutschen Gesellschafter an eine inländische Stadtgemeinde
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/3-IV/4/9623.05.1996

…zur Herbeiführung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung die an vergleichbare deutsche Einrichtungen fließenden Spenden von der Besteuerung gemäß § 48 BAO zu befreien. Obgleich in dieser Angelegenheit bisher noch keine österreichisch-deutsche Verständigung herbeigeführt worden ist, erscheint die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Deutschland durch…

EAS 2644DBA-Entlastungsverordnung und Engagements deutscher Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0497-IV/4/200525.07.2005

…4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖF Nr. 112/1995 idF 54/2000) überholt. Nach dieser Erlassbestimmung musste keine Abzugsbesteuerung von Gagen vorgenommen werden, die an deutsche Orchester gezahlt wurden. Auf Grund des neuen Abkommens kann eine Steuerentlastung im Gastspielstaat des Orchesters nur mehr unter den…

EAS 422Schenkungssteuerfreistellung in Bezug auf deutsche Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3417/1/1-IV/4/9424.03.1994

  Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…

EAS 2735Engagement eines deutschen philharmonischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0296-IV/4/200616.05.2006

…von der Besteuerung zu entlasten sind, ist eine entsprechende Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung erforderlich, aus der sich das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (überwiegende öffentliche Förderung oder fehlende Gewinnerzielung) ergibt (siehe auch Abs. 20 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von…

EAS 214Diplomatenfreistellung von der Zinsenendbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3325/1/1-IV/4/9204.12.1992

…Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen wird im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang…

EAS 194Deutsche Wiedergutmachungsrenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1241/6/1-IV/4/9217.11.1992

  Renten, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung an politisch Verfolgte von der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden, sind in Österreich gemäß Art. 10 Abs. 2 Z 3 DBA-Deutschland steuerfrei. Derartige Renten bleiben auch bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes außer Ansatz (AÖF Nr. 119/1965…

EAS 384Kommunalsteuerbefreiung für inländischen Hilfsstützpunkt einer britischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/71/1-IV/4/9411.02.1994

…die in Österreich Hilfseinrichtungen unterhält, die gemäß Artikel 5 DBA nicht als Betriebstätte zu werten sind, ist daher von der Kommunalsteuer in gleicher Weise befreit wie dies für die Lohnsummensteuer gegolten hat. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…