Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…
…Bedingung betrifft jene Fälle, in denen die Bank keine Anrechnung der schweizerischen 5%igen Steuer auf die 25%ige Kapitalertragsteuer vorgenommen hat und in denen der Abgabepflichtige weder einer Pflichtveranlagung unterliegt noch einen Antrag auf Veranlagung stellt. Findet jedoch eine Veranlagung statt, und kann die…
…innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei auf fünf Jahre hat Österreich innerstaatlich eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Abkommensverpflichtung zur Steuerentlastung innerhalb dieses erweiterten Zeitraumes zu erfüllen. Das BM für Finanzen hält daher nach…
…Die österreichische Kapitalertragsteuer ist in Nichtbeachtung des Revisionsprotokolls zum DBA-Ö/Deutschland (BGBl. Nr. 361/1994) entrichtet worden, derzufolge mit Wirkung ab 1992 eine Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 15% eingetreten ist. Das Recht, diese zu Unrecht mit 25% entrichtete Kapitalertragsteuer nach der geltenden Abkommensrechtslage zurückzufordern…
…202 BAO, AÖF Nr. 278/2009). Wenn keine Zweifel an der steuerlichen Zurechnung der Dividende an die operativ tätige und börsennotierte schweizerische Muttergesellschaft bestehen und daher abkommensrechtlich jedenfalls eine Entlastungspflicht auf österreichischer Seite gegeben ist, wird dies bei der Ermessensausübung entsprechend zu berücksichtigen sein. Zumal…
…Fällen der vorliegenden Art, d.h. in Fällen, in denen auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens keine inländische Steuerschuld entsteht, nicht der Fall. Damit kommt für eine DBA-konforme Steuerentlastung von Abzugssteuern nur der Wege eines Rückzahlungsantrages beim Finanzamt Eisenstadt in Frage. 06. Dezember 2001 Für den…
…Aufwendungen, die nicht der Erwerbung der Einnahmen gedient haben, sondern im Gegenteil durch einen Verzicht auf sie verursacht worden sind. Sollte seitens der zuständigen Abgabenbehörde die Werbungskosteneigenschaft unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände dennoch anerkannt werden, wird ihre Berücksichtigung im Jahr 2008 zutreffend sein…
…Linie zu untersuchen sein, ob diese Veräußerung unter Bedingungen zustande gekommen ist, die dazu führen, dass die Nutzungsrechte an dem Kapitalvermögen auch tatsächlich auf den Erwerber übergegangen sind. Ist dies der Fall, werden Dividendenzahlungen nach der Veräußerung grundsätzlich dem neuen Eigentümer zuzurechnen sein; und zwar…
…ist daher sachgerecht, daß unter diesen Umständen die Entschädigung ebenfalls steuerpflichtig gestellt wird. Der Umstand, daß Deutschland auf Grund des DBA sein Recht zur Vornahme dieser Besteuerung an Österreich abtreten muß, läßt es als nicht sachgerecht erscheinen, wenn Österreich dieses Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Denn dies…
…nachzufordern, wenn eine "offenkundige" verdeckte Ausschüttung (§ 1 Z 2 VO BGBl. Nr. 56/1995) vorliegt, oder wenn keine Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Muttergesellschaft auf jenen Vordrucken beigebracht wird, die für Zwecke einer abkommensgemäßen Steuerentlastung in Österreich aufgelegt sind (§ 4 Abs. 2 lit. b VO BGBl. Nr…
… 99 EStG für Lizenzgebühren geltend gemacht, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres…
…und wird im Jahr 2002 hiefür im ausländischen Staat Steuer bezahlt, dann ist die im Jahr 2002 entrichtete ausländische Steuer auf jene österreichische Einkommensteuer anzurechnen, die auf die im Jahr 2000 gewinnerhöhend angesetzten Einkünfte entfällt. Sollte das österreichische Unternehmen nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr…
Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger, der wegen Unterschreitung der Veranlagungsgrenzen gemäß § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß…
…Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf…
…so wie die 2002 bereits entrichtete US-Steuer, nach Artikel 22 DBA-USA auf die bei der Veranlagung 2002 anfallende österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Ist der Steuerbescheid 2002 bereits in Rechtskraft erwachsen, ist eine Bescheidberichtigung auf der Grundlage von § 295a BAO möglich (EStR 2000 Rz 7586…
According to the Austrian Double Taxation Conventions it is the "beneficial owner" of dividends who is entitled to claim relief from Austrian source taxation. If shares bought "cum-dividend" should have been transferred to the purchaser on 8th May, 1995, the ex-date being…
Die Aussagen der EStR 2000 Rz 19 der geben eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahre 1963 wieder, in dem dieser bei einem zugezogenen Dienstnehmer entschieden hat, dass die nach dem Zuzug zugeflossenen Auslandseinkünfte ungeachtet des Umstandes in Österreich zu versteuern sind, dass diese Einkünfte…
Auf Grund von Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" ist ab 1. Juli 2005 im Verhältnis zur Schweiz von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen…
…Konsulent berechtigt, unter Beilage einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen über den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der österreichischen Firma, die sodann…
…dann kann dem Finanzamt Eisenstadt unter diesen Bedingungen nicht entgegengetreten werden, wenn es angesichts der bisherigen Beurteilung und im Hinblick auf die Ausführungen in EAS 2292 diesen Rückerstattungsantrag abweist. Es steht dem Abgabepflichtigen aber frei, falls er darin einen Verstoß gegen das DBA-USA erblicken…