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EAS 1956Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Österreich und in der weiteren Folge nach Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/0126.11.2001

…Sollten überhöhte Geschäftsführerbezüge ausgezahlt werden, ist damit zu rechnen, dass diese als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet und voll in der inländischen Besteuerungsgrundlage belassen werden müssen. Auf die sodann unter Anwendung des Progressionssatzes von der inländischen Steuerbemessungsgrundlage berechnete Einkommensteuer ist gemäß Art. 10a i.V. mit Art…

EAS 269Betriebseinbringung in Schwestergesellschaften durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1468/3/1-IV/4/9325.05.1993

…solcher stiller Reserven besteuern kann. Bereits der Verlust der potentiellen Besteuerungsberechtigung löst den Aufwertungszwang aus. Wenn auf der Grundlage des Handelsrechtes im Fall der Einbringung in ausländische Schwestergesellschaften eine dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechende steuerliche Konsequenz nicht gezogen wird (d.h. es wird keine verdeckte Gewinnausschüttung an…

EAS 1037Stille Rücklagenübertragung bei US-Immobilienvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/9724.03.1997

…Zur "zeitverschobenen Doppelbesteuerung" würde es kommen, wenn die im Jahr 1997 in Österreich steuerlich erfassten und in den USA auf die Ersatzliegenschaft übertragenen stillen Reserven in einem Folgejahr in den USA anlässlich der Veräußerung dieser Ersatzliegenschaft ein zweites mal besteuert werden. Es ist zwar richtig…

EAS 2942Altreservenpraxis der Schweiz bei Umgründungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0475-IV/4/200822.02.2008

Gewinnerzielung einerseits und Gewinnausschüttung andererseits stellen zwei unterschiedliche Besteuerungstatbestände dar. Von Artikel 10 des DBA-Schweiz wird nur der Tatbestand der Gewinnausschüttung erfasst. Für die Anwendung dieser Abkommensbestimmung ist es daher unerheblich, in welchen Jahren die der Dividendenzahlung zugrunde liegenden Gewinne erwirtschaftet worden sind. Diese…

EAS 676Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen nach Österreich durch die deutsche Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/81/1-IV/4/9501.08.1995

  Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…

EAS 1329Einbringung einer Ungarn-Beteiligung in eine ungarische AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 258/1-IV/4/9830.09.1998

Hat eine inländische GmbH 100% der Geschäftsanteile einer ungarischen liegenschaftsverwaltenden Kapitalgesellschaft erworben und werden in der Folge die stillen Reserven dieser ungarischen Immobiliengesellschaft durch nach ungarischem Recht zulässige Aufwertungen über die Anschaffungskosten hinaus gewinnerhöhend aufgedeckt, so löst dieser Vorgang auf österreichischer Seite in den Händen…

EAS 2619Mitunternehmeranteilseinbringung durch deutschen Gesellschafter in eine inländische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0422-IV/4/200522.06.2005

…von der deutschen Besteuerung gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Österreich unbesteuert bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund…

EAS 658Vor Zuzug im Ausland angesammelte stille Reserven
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/11/1-IV/4/9526.06.1995

  Durch die von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wird im Fall des Zuzuges von Personen nach Österreich das Besteuerungsrecht am Wertzuwachs des Kapitalvermögens dieser Personen Österreich übertragen. Dieses Besteuerungsrecht ist nach den Abkommen nicht auf den erst nach dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachs beschränkt. Werden daher Beteiligungen…

EAS 2819EAV und "offenkundige verdeckte Ausschüttung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0060-IV/4/200701.02.2007

…österreichischen Quellenbesteuerung abgeschirmt. Der bloße Umstand, dass der Gewinntransfer wegen der bereits im EAV eingegangenen Ausschüttungsverpflichtung keines Gewinnverteilungsbeschlusses bedarf, lässt keine Umgehungsverdachtsgründe aufkommen, die es rechtfertigen könnten, diese Ausschüttungen als "offenkundige verdeckte Ausschüttungen" im Sinn von § 2 der VO BGBl. Nr. 56/1995 zu werten…