…an verschiedene Personen weiterfließen, um mehrere einzeln zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur…
Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
…Einkünfte im Jahr 2008 eine Steuernachzahlung zu leisten, ist diese Steuernachzahlung, so wie die 2002 geleistete Steuerzahlung, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft hinzurechnungspflichtig. Allerdings ist die 2008 geleistete Steuernachzahlung, so wie die 2002 bereits entrichtete US-Steuer…
…des OECD-Musterabkommens zugemessen, dann kann die Gehaltsfortzahlung nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der für Ruhegehälter maßgebenden Bestimmung unterstellt werden, da es sich hiebei weder um Ruhegehälter noch um diesen "ähnliche Zahlungen" handelt. Wegen des nicht völlig identen Wortlautes von Artikel 9 Abs. 4 könnte der…
Scheidet im Fall von Transferpreisberichtigungen (Artikel 9 OECD-MA) der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung als Sekundärberichtigung aus (insb. weil eine korrespondierende Verrechnungspreisverbindlichkeit im DBA-Partnerstaat nicht anerkannt wird) und wird daher eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Transferpreisberichtigung festgestellt, bedeutet dies, dass damit auch ein unterlassener…
…Finanzamt Eisenstadt einerseits eine Bestätigung verlangen wird, dass die von der österreichischen Lohnsteuer zu entlastenden Teile der betreffenden Zahlungen tatsächlich korrespondierend der deutschen Besteuerung unterzogen worden sind (oder noch werden) und dass andererseits eine Klärung darüber herbeigeführt wird, ob eine Weiterbelastung an die deutsche Konzerngesellschaft…
…handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge aus dem Grenzgänger-Dienstverhältnis. Der Umstand, dass solche Zahlungen erst mehrere Monate nach Beendigung der aktiven Tätigkeit ausgezahlt werden, ändert nichts daran, dass es sich hiebei um nachträgliche Einkünfte aus dem Grenzgängerdienstverhältnis handelt, die gemäß Artikel 9 Abs…
Wurde ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem…
Erhält ein Steuerpflichtiger nach seinem Zuzug nach Österreich auf Grund eines im Klageweg erzwungenen Rentenbescheides der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitglied des Vorstands einer nicht börsennotierten österreichischen AG Ende September 2004 beendet, wobei das Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz von Österreich nach Tschechien verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht wechselt, dann unterliegen die bis…
…dass Doppelnichtbesteuerungen solcher Nachtragszahlungen vermieden werden sollen (weil nach dem Wegzug der ehemalige Ansässigkeitsstaat keine Besteuerung an solchen Zahlungen mehr vornimmt, sei es aus Rechtsgründen oder weil er davon nichts mehr erfährt). Mit Übernahme des Erkenntnisses in die EStR 2000 wurde wohl zum Ausdruck gebracht…
Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…