Warenlieferungen österreichischer Unternehmer in das Zollausschlussgebiet Kleinwalsertal werden im erforderlichen Rahmen auf der Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in…
Das österreichisch-deutsche Abkommen vom 11. Okt. 1972, BGBl. Nr. 241/1974, über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht…
Werden von einem inländischen Handelsunternehmen zur Hebung des Absatzes seiner Handelsware Werbefahrten veranstaltet und finden in deren Verlauf in einem inländischen Gasthaus Verkaufspräsentationen statt, die von in Deutschland ansässigen selbständigen Handelsvertretern durchgeführt werden, so ist die dabei auftretende Frage, ob die Räume der Gastwirtschaft oder…
Verfügt ein schweizerisches Unternehmen über die Rezeptur eines für das Baugewerbe wichtigen Produktes und wird ein österreichisches Mischwerk beauftragt, dieses Produkt nach dieser Rezeptur herzustellen, wobei das schweizerische Unternehmen ein für die Herstellung wesentliches Vorprodukt in Österreich ankauft und dem Mischwerk zur Verfügung stellt…
Überträgt eine deutsche Bank-Kapitalgesellschaft, die sich von ihren Beteiligungen an Nichtbanken trennen muss, ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft zu Buchwerten auf eine dem Konzernverbund angehörende deutsche Kapitalgesellschaft mit deutscher Muttergesellschaft, so liegt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…