…nicht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des AOA und daher nicht in Übereinstimmung mit Artikel 7 (hier: fehlender funktionaler Zusammenhang mit den unternehmerischen Funktionen der KG) der deutschen KG zurechnen darf und sollte aus diesem Grund die Steuerberechtigung Deutschlands infolge einer unterschiedlichen Auslegung des AOA…
…Artikels 3 Abs. 2 DBA-Deutschland hergestellt. Einem Betrieb, der mit der Spielfreude von Menschen Gewinne erzielt, kann die Gewerblichkeit der Betätigung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil ein solcher Betrieb als Spiel-Casino von einer Körperschaft öffentlichen Rechts betrieben wird. Österreichische Dienstnehmer, die als…
Ein österreichisches Unternehmen, das mit einem fremden deutschen Unternehmen in Geschäftsverbindung tritt, wird solange nicht zur "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens, als seine Aktivitäten für das deutsche Unternehmen nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgehen. Wie weit dieser "Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit" gespannt ist…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
…eine unternehmerische Hilfsaktivität aufgefasst werden, da sie Unterstützungswirkung auf der unternehmerischen Beschaffungsseite und nicht auf der Absatzseite entfaltet. Sie wäre diesfalls auch im Sinn des (noch nicht ratifizierten) DBA-Deutschland vom 24. August 2000 auf der Abkommensebene nicht als Betriebstätte zu werten. Da jedoch unternehmerische…
…Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter…
Eine österreichische Personengesellschaft ist im Bereich der Einkommens- und Vermögensbesteuerung in Österreich nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sind ausschließlich die Gesellschafter, die gemeinschaftlich die Gewinne der Personengesellschaft erzielen und ihr Vermögen halten. Sind an der gewerblich tätigen Personengesellschaft Steuerausländer ("beschränkt Steuerpflichtige") beteiligt, so trifft auch diese…