Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen einzigen Wohnsitz unterjährig nach Österreich und tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, ist nur das während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht erzielte Einkommen der Einkommensteuerveranlagung zu Grunde zu legen (EStR 2000 Rz 7502). Sollten im Zuzugsjahr vor dem…
…Wandelt sich hingegen ein inländischer Hauptwohnsitz ab April 2002 wegen einer langjährigen Arbeitnehmerentsendung nach Kroatien zu einem inländischen Zweitwohnsitz, dann sind im Jahr 2002 - anders als bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht - nicht zwei Veranlagungszeiträume, sondern nur ein Veranlagungszeitraum gegeben…
…Nur dann, wenn sich ein inländischer Hauptwohnsitz unterjährig (zB wegen einer langjährigen Arbeitnehmerentsendung in die Slowakei) zu einem inländischen Zweitwohnsitz wandelt, dann sind in diesem betreffenden Jahr - anders als bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und des Wechsels in die beschränkte Steuerpflicht - nicht zwei Veranlagungszeiträume, sondern…