…genannten Rechtsunsicherheiten werden zudem durch Z. 11 des OECD-Kommentars zu Art. 17 intensiviert, weil dort die - aus österreichischer Sicht unrichtige - Ansicht vertreten wird, dass die an ein Orchester gezahlten Vergütungen auch bei Fehlen einer dem Art. 17 Abs. 2 OECD-MA nachgebildeten Bestimmung einer…
…werden dürfen. Diese Rechtsunsicherheit auf österreichischer Seite wird noch durch die Ungewissheit über die Haltung der ausländischen DBA-Partnerstaaten verschärft. Will ein österreichischer Haftungspflichtiger die Auszahlung von Einkünften nach einem Doppelbesteuerungsabkommen unter Berufung auf ein Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei behandeln und folglich den Steuerabzug unterlassen, dann muss…
Liefert eine inländische GmbH Produkte im Wert von rund 15 Mio. S an eine rumänische Firma und führt sie vor Ort in einem Zeitraum von wenigen Wochen um weitere rund 1 Mio. S die erforderlichen Installationsarbeiten durch, dann ist die inländische GmbH gemäß Artikel 7…
Scheidet im Fall von Transferpreisberichtigungen (Artikel 9 OECD-MA) der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung als Sekundärberichtigung aus (insb. weil eine korrespondierende Verrechnungspreisverbindlichkeit im DBA-Partnerstaat nicht anerkannt wird) und wird daher eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Transferpreisberichtigung festgestellt, bedeutet dies, dass damit auch ein unterlassener…
Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…
Werden die Verrechnungspreise, die eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren in Deutschland, England und Spanien errichteten verbundenen Unternehmen für erbrachte Leistungen in Rechnung stellt, in einem dieser Staaten als nicht fremdverhaltenskonform berichtigt, dann ist auf österreichischer Seite zunächst von Parteienseite festzustellen, ob diese Berichtigung zur Recht erfolgt…
Die Frage, ob für eine konzerninterne Kreditvergabe der Ansatz eines Zinssatzes von "Euribor + 1%" (Auffassung der Parteienseite) oder von "Euribor + 0,25%" (Auffassung der Betriebsprüfung) fremdverhaltenskonform ist, kann in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden…