…Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, derzufolge seine deutschen Einkünfte künftighin nach österreichischem Recht zu ermitteln sind. Ist der Industrielle zu 24% an einer (immobilienverwaltenden) deutschen GmbH&Co KG beteiligt, die ihren Immobilienbesitz an eine deutsche Betriebs-AG vermietet, deren…
…wenn die betreffenden Einkünfte "nach dem Abkommen in Ungarn besteuert werden dürfen". Wie erläutert, trifft diese Voraussetzung aber nicht zu. Es mag allerdings zutreffen, dass Ungarn nach seinem innerstaatlichen Recht gar nicht in der Lage ist, auf den Veräußerungsgewinn, der bei einer österreichischen Gesellschaft anfällt…
…anschließend vermietet und schließlich veräußert, dann kann in Bezug auf den in der Folge vom österreichischen Kommanditisten beim Verkauf seines Kommanditanteiles erzielten Gewinn ein "unechter Qualifikationskonflikt" eintreten. Dies dann, wenn auf österreichischer Seite die bei Personengesellschaften anzuwendende "Transparenzmethode" das Sachverhaltsbild einer Veräußerung einer polnischen Personengesellschaftsbetriebstätte…
…der Umstand verbergen, dass die Leistungen in Deutschland in der wirtschaftlichen Realität von dem österreichischen Steuerpflichtigen selbst erbracht wurden und dass die Kanalinselgesellschaft lediglich als Fakturierungsgesellschaft fungiert hat, dann wird damit zu rechnen sein, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung bei dem österreichischen Abgabepflichtigen vorgenommen werden muss…
… die ggstl. Zinsen bilden unter den gegebenen Umständen (wenn dies auch aus deutscher Sicht so gesehen wird) keine Gewinnbestandteile der inländischen Betriebstätte der D-GmbH. Zieht man in Betracht, dass Griechenland die griechische Personengesellschaft als Körperschaft besteuert und folglich mangels Durchgriffs auf die D-GmbH…
…1 das Besteuerungsrecht Deutschland als Ansässigkeitsstaat zu, doch stellt Absatz 2 mit Wirkung für alle Quellensteuern (ausgenommen jene auf Anleihezinsen) ausdrücklich fest: "Soweit in dem anderen Vertragstaate die Steuer von inländischen Kapitalerträgen im Abzugsweg (an der Quelle) erhoben wird, wird das Recht zur Vornahme des…
…dass die in der einbringungsgeborenen GmbH-Beteiligung anwachsenden stillen Reserven in Deutschland steuerhängig bleiben, dann ist diese Bedingung aus dem Blickwinkel des österreichischen Steuerrechtes nicht erfüllt. Denn die deutsche Holding-Personengesellschaft ist nur vermögensverwaltend tätig, sodass die Beteiligung an der deutschen GmbH nicht einer deutschen…
…und ob folglich diese Einkünfte einer deutschen KG-Betriebstätte zuzurechnen und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei zu stellen sind, ist nicht weiter nachzugehen, wenn nach deutschem Recht Vermögensverwaltung vorliegt und sonach keine deutsche Betriebstätte gegeben ist, sodass Deutschland aus der Sicht seines innerstaatlichen Steuerrechts…
…bzw. 21 DBA-Deutschland in Österreich im gegebenen Zusammenhang zu keiner Körperschaftsbesteuerung herangezogen werden kann. Wenn auf Grund der in Deutschland angewendeten "Geprägetheorie", die allerdings in Österreich abgelehnt wird (siehe EStR 2000 Rz 6015), aus deutscher Sicht der Bestand einer inländischen Betriebstätte angenommen werden sollte…
…wenn Österreich 50% der Geschäftsführerbezüge als "Dividende" einstuft und hiefür folglich gemäß Artikel 10 des Abkommens ebenfalls das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt. Aus den Artikel 10 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen im österreichischen DBA-Netz ergibt sich, dass der Ansässigkeitsstaat Einkünfte als "Dividende…
…über jene Qualifikation verfügen, die glaubhaft macht, daß sie es sind, denen die Verantwortung für die Erzielung des Finanzertrages zuzurechnen ist. In diesem Sinn kommt auch dem Erkenntnis des VwGH 10.12.1997, 93/13/0185, Bedeutung zu, nach dem eine Änderung der Einkünftezurechnung von…
…ist, eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte der beiden österreichischen Kommanditisten zu begründen. Wird demgegenüber aber im Rahmen einer deutschen Betriebsprüfung festgestellt, dass auf Grund der Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen und des Bestandes identischer Beteiligungsverhältnisse der Fall einer Betriebsaufspaltung vorliegt, der die Vermietungseinkünfte zu betrieblichen Einkünften werden lässt…
…| Betriebseinnahmen Österreich | 500.000 | | Betriebsausgaben Österreich | - 200.000 | | steuerpflichtige Einkünfte | 300.000 | KZ 320 Nachstehende Vorgangsweise ist unrichtig, selbst wenn diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte :  …
…56,25 in die Hände der Virgin-Island-Gesellschaft gelangen. Bei der Weiterausschüttung an die österreichischen Gesellschafter fällt neuerlich 25% österreichische Einkommensteuer an, sodass ihnen schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt. Es ist wohl richtig, dass Einkünfte im Allgemeinen nicht einer funktionslosen…
…der steuerlichen "Verstrickung" in Deutschland in eine deutsche GmbH&Co KG eingebracht haben. EAS 2900 bringt zum Ausdruck, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht durch die Beteiligung an dieser deutschen vermögensverwaltenden KG für die Abgabepflichtigen keine deutsche Betriebstätte gegeben ist. Folglich sind die Einkünfte aus der…
…die dem deutschen KG-Betriebstättengewinn zuzurechnenden Gewinnausschüttungen der deutschen Besteuerung vorbehalten sind. Nach österreichischer Rechtslage, die durch das VwGH-Erkenntnis vom 1. November 1982, Zl. 82/14/84, ÖStZB 1983, 300, abgesichert wird, stellt die Beteiligung an der Komplementär-GesmbH Privatvermögen des in Österreich ansässigen…
…und Ungarn dadurch vom Abkommen an der Besteuerung gehindert wird, tritt für Österreich gemäß Artikel 22 Abs. 1 DBA-Ungarn keine Steuerfreistellungsverpflichtung ein. Denn durch Artikel 22 Abs. 1 wird Österreich nur dann eine Verpflichtung zur Steuerfreistellung auferlegt, wenn die Einkünfte "nach diesem Abkommen im…
…liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als Gewinnausschüttung gewertet und wird folglich auf schweizerischer Seite nicht der für Veräußerungsvorgänge maßgebende Artikel 13, sondern…
…müsste dieser auf der Grundlage von Art. 23 des Abkommens vom Ansässigkeitsstaat (hier: Deutschland) beseitigt werden. Denn Deutschland hat sich als Ansässigkeitsstaat der Investoren in Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens dazu verpflichtet, alle Einkünfte aus der Republik Österreich von der deutschen Steuerbemessungsgrundlage…
…000 S erlitten wurde, dann ist 1999 nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) nicht nur der österreichische Betriebsverlust, sondern auch der deutsche Verlust mit den positiven Inlandseinkünften (rund 50.000 S aus inländischer Liegenschaftsvermietung) auszugleichen. Es tritt damit im…