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5 Treffer1097 msnur geltende Fassungen
EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…1990 noch zulässig ist, hängt vor allem von der Beantwortung folgender zwei Fragen ab: 1. Ist es unter einander fremd gegenüberstehenden Unternehmen tatsächlich unüblich, dass ein Produkthersteller im Interesse der Aufrechterhaltung der Geschäftsverbindung zu seinem Händler Zahlungsfristen über 1 Jahr hinaus gewährt, wenn dieser in…

EAS 344Stundungszinsen bei lang andauerndem Verständigungsverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2280/1/1-IV/4/9304.01.1994

…so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die österreichischen Mehrsteuern bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens zu stunden. Ob hierbei ein vollständiger oder nur ein teilweiser Zahlungsaufschub gewährt wird, wird davon abhängen, ob der ausländische Steuerrückerstattungsanspruch, der durch eine im Verständigungsverfahren angestrebte Gegenberichtigung der ausländischen Besteuerungsgrundlagen…

EAS 3298Grenzüberschreitende Übertragung einer maschinellen Anlage zu einem vereinbarten Kaufpreis gegen dreijährige monatliche Ratenzahlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0654-IV/4/201223.10.2012

…Wert von 800.000 Euro, deren steuerliche Nutzungsdauer in den deutschen AfA-Tabellen nicht mit 3, sondern mit 13 Jahren beziffert wird (und deren tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer vermutlich noch wesentlich länger sein wird), einen Betrag von 800.000 Euro zu verausgaben. Die Monatsraten im Gesamtwert…

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…

EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

…Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird, daß Deutschland auf Grund einer anderslautenden Anwendung des Abkommens eine Besteuerung der Gehaltsfortzahlungen tatsächlich vornimmt, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben. 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…