RIS AI
17 Treffer1359 msnur geltende Fassungen
EAS 3346Auslandsbezogene Sonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0641-VI/8/201429.09.2014

Werden Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft zur rumänischen Tochtergesellschaft entsandt, dann sind jene Bezugsteile in Österreich nach den Vorschriften des Artikels 24 (Methodenartikel) steuerfrei zu stellen, an denen durch Artikel 15 des DBA-Österreich/Rumänien das Besteuerungsrecht Rumänien zuteilt wird. Dies gilt auch für Auslandsprämien, die…

EAS 169Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/96-IV/4/9230.09.1992

Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…

EAS 1781Teilweise Steuerbefreiung einer deutschen BVA-Rente löst keine österreichische Steuerpflicht aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0111.01.2001

  Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre…

EAS 143Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3230/2/1-IV/4/9203.07.1992

  Internationale Hilfsgüterlieferungen, die von österreichischen öffentlichen Stellen oder karitativen Einrichtungen organisiert werden, können durch ministerielle Ausnahmegenehmigung erforderlichenfalls gemäß § 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der…

EAS 522Kein § 48 BAO für Lieferungen aus den Zollausschlussgebieten in das inländische Zollgebiet
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2264/2/1-IV/4/9411.11.1994

  Warenlieferungen österreichischer Unternehmer in das Zollausschlussgebiet Kleinwalsertal werden im erforderlichen Rahmen auf der Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in…

EAS 437Inländische Werbefahrten unter Beiziehung deutscher Handelsvertreter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 527/3/1-IV/4/9404.05.1994

Werden von einem inländischen Handelsunternehmen zur Hebung des Absatzes seiner Handelsware Werbefahrten veranstaltet und finden in deren Verlauf in einem inländischen Gasthaus Verkaufspräsentationen statt, die von in Deutschland ansässigen selbständigen Handelsvertretern durchgeführt werden, so ist die dabei auftretende Frage, ob die Räume der Gastwirtschaft oder…

EAS 249Hilfsgüterverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0202/4-IV/4/9323.03.1993

  Gemäß § 1 der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige…

EAS 831Inländischer Marktvertrieb von selbsterzeugten griechischen Olivenprodukten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 29/1-IV/4/9608.03.1996

…jenes Amt sein, in dessen Bereich die beibehaltene österreichische Wohnung liegt, die vermutlich als steuerlicher Unternehmensstützpunkt in Österreich zu werten sein wird. Ob angesichts der Verbringung alkoholhaltiger kretischer Hausmittel nach Österreich verbrauchsteuerliche Vorkehrungen erforderlich sind, sollte zweckmäßigerweise mit dem Hauptzollamt Wien besprochen werden. Ob Gemeindabgaben…

EAS 1473Umsatzsteuervergütung für Diplomaten-PKWs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftQu 2/1-IV/4/9921.06.1999

Im diplomatischen Rang stehende Mitglieder ständiger Vertretungen bei den in Österreich errichteten internationalen Organisationen sind gemäß § 2 des Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 idF 798/1996, berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese…

EAS 3222Veranlagungsfreibetrag bei Progressionseinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1103-IV/4/201101.07.2011

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist stets in einem ersten Schritt der Bestand der österreichischen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die in Schritt 1 ermittelte Steuerpflicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird (EStR 2000 Rz 33…

EAS 885Unentgeltliche Übertragung einer inländischen Kommanditbeteiligung durch den deutschen Gesellschafter an eine inländische Stadtgemeinde
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/3-IV/4/9623.05.1996

…vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei wären. Das Bundesministerium für Finanzen ist aber bereit, zur Herbeiführung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung die an vergleichbare deutsche Einrichtungen fließenden Spenden von der Besteuerung gemäß § 48 BAO zu befreien.…

EAS 384Kommunalsteuerbefreiung für inländischen Hilfsstützpunkt einer britischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/71/1-IV/4/9411.02.1994

  Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…

EAS 422Schenkungssteuerfreistellung in Bezug auf deutsche Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3417/1/1-IV/4/9424.03.1994

  Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…

EAS 40Steuerfreistellung von Auslandsgewinnen gemäß § 48 BAO für Subunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1222/2/1-IV/4/9123.10.1991

  Ein österreichisches Hoch- und Tiefbau Unternehmen, das sich an einer Bauführung in einem Nicht-DBA-Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird…

EAS 205Vorträge niederländischer und belgischer Physikotherapeuten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/2/1-IV/4/9227.11.1992

…unterbleiben. Sind die umsatzsteuerlichen "Abnehmer" der Vortragsleistungen vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, können die Vorträge nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 als steuerfrei behandelt werden. Sonst besteht für die ausländischen Vortragenden die Verpflichtung, Umsatzsteuer zu entrichten, wenn sie mit ihren Inlandsumsätzen die S 40.000,00…

EAS 775Motorbezogene Versicherungssteuerpflicht für Angestellte internationaler Organisationen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/12-IV/4/9509.05.1995

  Von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind nur die im BMF-Erlass vom 4.10.1993, GZ 04 0501/33-IV/4/93, angeführten Personen. Der zur Kfz-Steuer ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer…