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3 228 Treffer334 msnur geltende Fassungen
EAS 1634DBA-Entlastung für schweizerische Kapitalerträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0013.04.2000

…entschieden und wird nunmehr trotz der Aussichtslosigkeit einer positiven Erledigung dennoch eine bescheidmäßige Absprache begehrt, dann ist hiefür ab 1.1.2000 (auch für Antragstellungen vor diesem Zeitpunkt) das Finanzamt Eisenstadt zuständig. Wurde wegen einer die 6-Monatsgrenze übersteigenden Säumigkeit eines Salzburger Finanzamtes am 2…

EAS 1467Rückerstattungsfristen im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 572/1-IV/4/9931.05.1999

Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…

EAS 2714Konzernlizenzgebühren in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0202-IV/4/200620.04.2006

…des DBA gestellt werden, sind beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart auf den vorgesehenen Vordrucken einzubringen (AÖF Nr. 63/2002). Aus dem Vorhergesagten folgt, dass mit der Bearbeitung eines Rückzahlungsantrages betreffend eine im Dezember 2005 an die schweizerische Konzerngesellschaft gezahlte Lizenzgebühr noch das nach § 59 BAO…

EAS 2194Zeitverschobene Anrechnung ausländischer Quellensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 25/1-IV/4/0216.12.2002

…Jahr 2002 entrichtete ausländische Steuer auf jene österreichische Einkommensteuer anzurechnen, die auf die im Jahr 2000 gewinnerhöhend angesetzten Einkünfte entfällt. Sollte das österreichische Unternehmen nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr bilanzieren (zB vom 1. Juli bis 30. Juni) und sollte aus diesem Grund die zB…

EAS 1782Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/46-IV/4/0105.02.2001

…die 1976 durch das Umsatzsteuervergütungsgesetz dem BM für Finanzen übertragen worden ist, ebenfalls nach Eisenstadt verlagert worden sein könnte. Die Zuständigkeitseinschränkung kann allerdings nicht so verstanden werden, dass den alten Durchführungsverordnungen zu Doppelbesteuerungsabkommen, die noch eine Erledigung von DBA-Steuerrückerstattungsanträgen durch die örtlich zuständigen Einzelfinanzämter…

EAS 256Frist für schweizerische Rückerstattungsanträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/11/1-IV/4/9309.04.1993

…Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei auf fünf Jahre hat Österreich innerstaatlich eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Abkommensverpflichtung zur Steuerentlastung innerhalb dieses erweiterten Zeitraumes zu erfüllen. Das BM für Finanzen hält daher nach wie vor an seiner mit Erlass vom…

EAS 3009Säumniszuschlagspflicht bei Transferpreis-Sekundärberichtigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200822.10.2008

…2000, eindeutig ergebenden Rechtsfolge löst zwar eine offenkundige verdeckte Ausschüttung aus, kann aber durchaus als minderer Grad eines Versehens zu werten sein, das als bloße leichte Fahrlässigkeit einzustufen ist und damit grobes Verschulden ausschließt. Die Kapitalgesellschaft, die im Gefolge der Transferpreisberichtigung zur Kapitalertragsteuerhaftung herangezogen wird…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…und die KESt daraufhin entrichtet, besteht nach Maßgabe des Artikel 10 DBA-Schweiz Anrecht auf KESt-Rückzahlung. Die Steuerrückzahlung ist durch einen auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrag zu erwirken, der beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einzureichen ist (Abs. 6 des Rückzahlungserlasses, AÖF Nr…

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…Ö/Deutschland (BGBl. Nr. 361/1994) entrichtet worden, derzufolge mit Wirkung ab 1992 eine Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 15% eingetreten ist. Das Recht, diese zu Unrecht mit 25% entrichtete Kapitalertragsteuer nach der geltenden Abkommensrechtslage zurückzufordern, ist - soweit keine Unterbrechungshandlung gesetzt worden ist - gemäß § 240 BAO…

EAS 427DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/69/1-IV/4/9421.04.1994

  Wird im Zuge eines im Jahr 1994 durchgeführten Betriebsprüfungsverfahrens die Haftung für einen in den Jahren 1989 bis 1993 unterlassenen Steuerabzug nach § 99 EStG für Lizenzgebühren geltend gemacht, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1957Entlastung von einer abkommenswidrig erhobenen Lohnsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/38-IV/4/0106.12.2001

…österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Steuerentlastung ist im Wege eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrages durch das Finanzamt Eisenstadt vorzunehmen. Wohl ist es so, dass der Weg des § 240 BAO nur dann offen steht, wenn kein entsprechender Ausgleich im Weg einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat…

EAS 2341Zeitverschobene Anrechnung italienischer Zinsenquellensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 333/2-IV/4/0325.08.2003

…noch Entlastungsmaßnahmen nach § 48 BAO in Frage kommen, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden, sondern müsste im Zusammenwirken mit dem zuständigen Finanzamt unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Falles individuell beurteilt werden. 25. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2594Nachversteuerung bei Wegzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0259-IV/4/200519.04.2005

…durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Durch Wegzug kann…

EAS 2953Arbeitnehmerveranlagung versus Steuerrückerstattung durch das FA BEO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0892-IV/4/200828.03.2008

Gemäß § 240 BAO iVm § 13a AVOG hat die Rückzahlung einer Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

…von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische Durchlaufgesellschaft an verschiedene Personen weiterfließen, um mehrere einzeln zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162…

EAS 2017Deutsche Nachversteuerung von österreichischen Betriebstättenverlusten vor 1989
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0203.04.2002

…der Veranlagung 1988 gegebenenfalls eine fiktive Verlustverrechnung mit Folgegewinnen vorzunehmen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1989 sollte allerdings auch klargestellt werden, dass das für beschränkt Steuerpflichtige nach wie vor geltende "Territorialprinzip" auch für den ab 1988 geöffneten Zugang zu den Sonderausgaben gilt; es sollte daher klargestellt werden…

EAS 3031Anrechnung von US-Verzugszinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3434-IV/4/200818.12.2008

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft für in den USA im Jahr 2002 bezogene und dort steuerpflichtige Einkünfte im Jahr 2008 eine Steuernachzahlung zu leisten, ist diese Steuernachzahlung, so wie die 2002 geleistete Steuerzahlung, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft…

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

…Nr. 83/2000 (Anhang I. Z. 3) ist alternativ ein Rückzahlungsverfahren beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart vorgesehen, für das das Formular ZS-RD1 mit dem Beiblatt C zu verwenden ist. Als Ansässigkeitsstaat ist in diesem Fall "Österreich" anzugeben; die unter Punkt 6 verlangte "Ansässigkeitsbestätigung" erübrigt…