RIS AI
5 Treffer1446 msnur geltende Fassungen
EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

…Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Österreich entzogen und Deutschland als Wohnsitzstaat zugewiesen sind. Unter den gegebenen Umständen vertritt das BM für Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird…

EAS 2952Umgehung der Quellenentlastungssperre bei ausländischen Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0891-IV/4/200828.03.2008

…2 DBA-EVO nicht aufgehoben. Denn sind dem Vergütungsschuldner Umstände bekannt oder müssten sie ihm bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bekannt sein, dass die Einkünfte dem ausländischen Empfänger der Vergütung (hier: der ausländischen Holdinggesellschaft) steuerlich nicht zuzurechnen sind, dann trifft den Vergütungsschuldner ungeachtet…

EAS 3009Säumniszuschlagspflicht bei Transferpreis-Sekundärberichtigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200822.10.2008

Scheidet im Fall von Transferpreisberichtigungen (Artikel 9 OECD-MA) der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung als Sekundärberichtigung aus (insb. weil eine korrespondierende Verrechnungspreisverbindlichkeit im DBA-Partnerstaat nicht anerkannt wird) und wird daher eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Transferpreisberichtigung festgestellt, bedeutet dies, dass damit auch ein unterlassener…

EAS 1586Schadenersatz für entgangene deutsche Lohneinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/1-IV/4/0017.01.2000

…zu stellen gewesen wären. Es ist daher sachgerecht, daß unter diesen Umständen die Entschädigung ebenfalls steuerpflichtig gestellt wird. Der Umstand, daß Deutschland auf Grund des DBA sein Recht zur Vornahme dieser Besteuerung an Österreich abtreten muß, läßt es als nicht sachgerecht erscheinen, wenn Österreich dieses…

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…die bei der deutschen Muttergesellschaft (GMBH& CO KG) einer 100%igen österreichischen Tochtergesellschaft durchgeführt wird, aufgedeckt, daß für eine im Juni 1993 vorgenommene Gewinnausschüttung die in Österreich mit 25% abgeführte Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze auf die deutsche Körperschaft(Einkommen)steuer…