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EAS 3396Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/8/201723.01.2018

…Mitglieds des maßgeblichen Entscheidungsgremiums abgestellt werden, wenn dieses Mitglied nicht allein entscheidungsbefugt ist, sondern satzungsgemäß dem gesamten Gremium eine kollektive Beratungs- und Entscheidungsbefugnis mit einfachen Mehrheiten nach Köpfen eingeräumt ist und das Gremium seine Entscheidungen nicht in Österreich fällt. Gemäß Art. 4 Abs. 1 lit…

EAS 873Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9630.04.1996

…Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der Schweizer Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige…

EAS 3091Stiftungszuwendungen an den nach Tschechien verzogenen einzigen Begünstigten und Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2422-IV/4/200921.09.2009

…USA). Durch das Abkommen vom 08.06.2006 hat sich die Rechtslage ab 2008 insoweit geändert als es nach Artikel 10 Abs. 3 des neuen Abkommens für die Zuordnung der Zuwendungen unter Artikel 10 ausreicht, dass in Österreich eine Gleichstellung mit offenen Dividendenausschüttungen vorgenommen wird…

EAS 1942US-Stiftungszuwendungen an eine österreichischen KÖR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/2-IV/4/0115.10.2001

…laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Allgemeinen nur mit inländischen steuerabzugspflichtigen Einkünften zur Steuerleistung herangezogen werden ("beschränkte Steuerpflicht der zweiten Art"). Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen, wenn die laufenden Zuwendungen…

EAS 1181Stiftungsbürgschaft und Zuwendungsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 156/2-IV/4/9701.12.1997

Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…

EAS 665Spenden an deutsche gemeinnützige Vereinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/48/4-IV/4/9505.07.1995

Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei…

EAS 618Spenden an einen deutschen Kinderhilfsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 681/1/1-IV/4/9524.04.1995

Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…

EAS 2436Quellensteuerentlastung für Stiftungszuwendungen an schweizerische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0415.03.2004

…in denen berechtigte Sorge besteht, dass möglicherweise gar keine Freistellungsberechtigung aus dem Doppelbesteuerungsabkommen ableitbar sein könnte, wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen vorsorglich der Steuerabzug vorzunehmen sein und es wäre sodann dem Zuwendungsempfänger zu überlassen, einen Rückzahlungsantrag beim Finanzamt Eisenstadt einzubringen, falls er der Auffassung sein…

EAS 1184Stiftungszuwendungen nach Pensionierung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/18-IV/4/9701.12.1997

…liechtensteinischen Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS 947, 989). 1…

EAS 392Gemeinnützige Privatstiftung mit Aktivitätsfeld in ausländischem Staat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3007/2/2-IV/4/9418.02.1994

…tätigen gemeinnützigen Privatstiftungen zustehen auch der im betreffenden Ausland tätigen Stiftung zuerkannt werden können (Freistellung von der 22%igen Abzugsbesteuerung bei Zuwendungen an die Begünstigten und Herabsetzung der Erbschaftssteuer auf 2,5% bei Zuwendungen an die Stiftung). Für eine positive Ermessensübung spricht insb. der Umstand…

EAS 2870EU-widrige Benachteiligung österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0676-IV/4/200720.07.2007

Hat ein im Sozialbereich tätiger österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden, dann verstößt Deutschland nicht gegen das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen…

EAS 947Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an britische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 139/1-IV/4/9627.09.1996

…ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Großbritannien, sondern sind unter Artikel 22 conv. cit. (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der britische Zuwendungsempfänger Anrecht auf…

EAS 2321Vergabe von Wissenschaftspreisen durch eine inländische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 165/1-IV/4/0328.07.2003

… da es nach Artikel 10 Abs. 3 DBA-Deutschland für die Zuordnung der Zuwendungen unter Artikel 10 ausreicht, dass in Österreich eine Gleichstellung mit offenen Dividendenausschüttungen vorgenommen wird und weil demnach nicht zusätzlich auch eine gesellschaftliche Beteiligung des Einkünfteempfängers an der ausschüttenden juristischen Person verlangt…

EAS 1409Zuwendungen einer österreichischen Privatstiftung an eine liechtensteinische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/2-IV/4/9904.02.1999

…Einkünfte daher aus diesem Grund nicht unter Artikel 10 des Abkommens fallen. Die Frage, ob das DBA-Liechtenstein die völkerrechtliche Verpflichtung zur KESt-Entlastung der österreichischen Stiftungszuwendungen auch dann auferlegt, wenn der Zuwendungsempfänger eine liechtensteinische Privatstiftung ist, hängt zunächst davon ab, ob die liechtensteinische Stiftung…

EAS 2965Qualifikationskonflikt bei Stiftungszuwendungen an deutsche Konzernmitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0983-IV/4/200821.04.2008

…1 lit. b DBA zur Anrechnung dieser 15-prozentigen österreichischen KESt verpflichtet ist. Wenn Deutschland diese Zuwendungen nach seinem innerstaatlichen Recht als Entgelt von dritter Seite an deutsche Konzerndienstnehmer wertet und daher als deren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert, wird dies durch das Abkommen nicht…

EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…

EAS 3106Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an französische und britische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3156-IV/4/200925.11.2009

Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist im Verhältnis zu Frankreich der Fall (EAS 989 vom…

EAS 2482Auflösung einer österreichischen Privatstiftung mit Zuwendungsempfängern in Spanien, Italien und der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/0428.06.2004

…Sinn von Artikel 10 Abs. 3 der DBA als Beteiligung an der Stiftung (= abkommensrechtlich : Gesellschaft) zu werten sein, und die Zuwendungen wären dann vom Begriff "aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte" erfasst. Österreich folgt mit einer solchen Beurteilung der deutschen Rechtsbeurteilung, wie sie z.B…

EAS 1450Zuwendungen an US-Begünstigte österreichischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 92/1-IV/4/9910.05.1999

Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen an in den USA ansässige Begünstigte fallen nicht unter den Begriff der Dividenden im Sinn der DBA-Terminologie. Dies deshalb, weil der Begünstigte keine "Anteile" an der Stiftung besitzt, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 des DBA-Ö…

EAS 1762Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an US-Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 325/1-IV/4/0005.12.2000

  Zuwendungen von Privatstiftungen an in den USA ansässige Begünstigte fallen nicht unter den Begriff der Dividenden im Sinn des Artikels 10 Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 (DBA-1996), weil der Begünstigte weder "Anteile" an der Stiftung besitzt noch ein…