…Art. 13 Abs. 1) DBA-Deutschland das inländische Besteuerungsrecht an den stillen Reserven der Beteiligung verloren geht (siehe auch EStR 2000 Rz 6677). Daraus folgt für den zu beurteilenden Besteuerungsfall, dass bei der inländischen Veräußerung nicht der seinerzeitige Anschaffungswert, sondern der um die mittlerweile angewachsenen…
Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…
Verfügt ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art…
Schließen sich drei in Österreich ansässige Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein…
Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…
…Der Umstand, dass diese Verlagerung des Lebensmittelpunktes in diese Wohnung nicht zum Anlass genommen worden ist, die bisherige polizeiliche Zweitwohnsitzmeldung entsprechend zu berichtigen, kann nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft führen. Es ist wohl richtig, dass im Ergebnisprotokoll über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 29.1.1999…
…könnte sich empfehlen, diese Frage zunächst mit dem zuständigen deutschen Finanzamt abzuklären und dieses Beurteilungsergebnis sodann korrespondierend der Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärung zu Grunde zu legen. Ein weiterer Aspekt betrifft die steuerliche Behandlung der Zinskomponente (1/3 der bis einschl. 2000 kumuliert zuerkannten Ansprüche gegenüber…
Erleidet eine deutsche GmbH & Co KG Verluste, die die mit DM 1,5 Mio. getätigte Einlage des einzigen österreichischen Kommanditisten (eine inländische GmbH) überschreiten, so mindert sich hiedurch der in der Bilanz der inländischen GmbH mit Anschaffungskosten bilanzierte Beteiligungswert entsprechend (angenommen auf den Gegenwert von…
…deutsche Vertriebs-AG von Sanitärartikeln) nicht in den betrieblichen Gewinn der deutschen Personengesellschaft einzubeziehen. Die Beteiligung steht diesfalls im steuerlichen Privatvermögen des österreichischen Beteiligten. Bei dieser Sichtweise ergibt sich in dem zu setzenden zweiten Schritt der rechtlichen Beurteilungen, nämlich bei Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…
Wurde ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland für 5 Jahre bei einem österreichischen Unternehmen angestellt, jedoch bereits nach 4 Monaten Dienstverrichtung wieder gekündigt, und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann…
Wird in einem internationalen Verständigungsverfahren gegenseitige Übereinstimmung über eine bestimmte DBA-Auslegungsfrage festgestellt, dann wird diese von beiden Seiten als richtig anerkannte Abkommensinterpretation ihre Rechtsrichtigkeit nicht erst ab diesem Verständigungsverfahren erlangen. Besondere Überlegungen mögen in diesem Zusammenhang anzustellen sein, wenn in einem Verständigungsverfahren von einer…
Gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland…
Wird mit einer ausländischen GmbH ein Vertrag des Inhaltes geschlossen, dass gegen ein Einmalentgelt sämtliche Bilder, die von einem im Ausland ansässigen Sportler innerhalb der nächsten drei Jahre angefertigt werden, einer österreichischen GmbH zur Vermarktung zu überlassen sind, dann liegt nach Auffassung des BM für…
Wird von einem in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen, der an einer operativen deutschen Personengesellschaft beteiligt ist, 80% dieser Beteiligung in eine deutsche Holding-Personengesellschaft eingebracht (Einbringung I), wobei diese Holding-Personengesellschaft in der Folge ihrerseits diese Beteiligung in eine von ihr neugegründete deutsche GmbH einbringt (Einbringung…
"Unternehmensgewinne" im Sinn von Artikel 7 DBA-Liechtenstein und Einkünfte aus "unselbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 15 DBA-Liechtenstein unterliegen bei in Österreich Ansässigen auch dann der inländischen Besteuerung, wenn die Einkunftsquelle (Betriebstätte bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger…
…1984, betreffend die (für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen: "The Lessee will indemnify the Lessor from and against all losses, liabilities, damages…
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…
…Der Umstand, dass seitens der deutschen Steuerverwaltung im gegebenen Zusammenhang insgesamt kein Zinsenaufwand anerkannt wird, spricht für die Richtigkeit der österreichischen Beurteilung. Aus dem Blickwinkel der Bilanzbündeltheorie ist es daher auch nicht möglich, den Transfer der Finanzmitteln in der Größenordnung von S 140 Mio. aus…
…dass zufolge des Schlussprotokolls zu Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland die Höhe des "Aktivvermögens" der Kapitalgesellschaft nach der letzten Handelsbilanz zu beurteilen ist, kann nicht rechtfertigen, den gesamten Anwendungsbereich der Bestimmung dem Gesellschaftsrecht zu unterwerfen und als "Anteile" nur Anteile am Grund- oder Stammkapital…
…zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt und ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des EWR-Vertrages wegen der fehlenden Amtshilfebereitschaft Liechtensteins nicht vorliegen kann (EAS 2956). Es ist wohl richtig, dass nach…