…der Verantwortung des Fulfilmenthauses; denn im letztgenannten Fall wäre die Kontrolle der Mitarbeitertätigkeiten durch das Fulfilmenthaus und nicht durch die schweizerische S.A. zu erwarten gewesen. Für den Bestand einer inländischen Betriebstätte spricht auch der Umstand, dass die Bestellungen an der österreichischen Adresse des Fulfilmenthauses…
…zugegeben ist; der Sitz der liechtensteinischen Gesellschaft an der Adresse eines amtsbekannten Treuhandbüros aufscheint; zugegebenermaßen keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und eigenen Angestellten existieren; Dr. X die Einzelzeichnungsberechtigung über die Bankkonten der liechtensteinischen AG besitzt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Briefkastenfirma ein "Unternehmen, das keinen…
…oder Einrichtungen in Deutschland; die von der Adresse betroffenen Räumlichkeiten stehen vielmehr unter der alleinigen Verfügungsmacht des deutschen Steuerberaters. Allerdings kann nicht vollends ausgeschlossen werden, dass von der deutschen Steuerverwaltung eine "Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland" als gegeben angenommen wird. Es wird dies sehr…
Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…
…Unternehmen, das elektromagnetische medizinische Produkte vertreibt, Seminarreihen (Grundseminare für die Mitarbeiter des Strukturvertriebes, Verkaufsworkshops und Produkt- und Schulungsveranstaltungen für Ärzte), mit deutschen und schweizerischen Referenten, dann sind die an die schweizerischen Vortragenden gezahlten Honorare gemäß Artikel 14 des DBA-Schweiz von der inländischen Besteuerung freizustellen…
…Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland vor. Solange sich die Mitwirkung der deutschen "Outsourcing-Firma" auch tatsächlich nur auf rein manipulative Tätigkeiten beschränkt (Sammlung und Weiterleitung der einlaufenden Postsendungen, bloße Entgegennahme von Telefonaten unter…
Unterlässt ein österreichisches Institut für Erwachsenenbildung unter Berufung auf die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht…
…und dass eine weitere Adresse lediglich eine "mail box drop for companies" ist (von der aus die Post mit Aufgabestempel eines asiatischen Landes versandt worden ist), werden weiters zur Vermeidung von Zahlungsflüssen in die USA die Rechnungen durch eine Verringerung des Darlehens gegenüber einer anderen…
…so steht Artikel 4 DBA-Deutschland einer inländischen Einkommensbesteuerung der hiefür nach Deutschland zu zahlenden Vergütungen entgegen. Bei Vorliegen einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher der Steuerabzug seitens des österreichischen Konzertveranstalters unterbleiben. 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…deutschen Gesellschaft auf dem österreichischen Markt erfüllt. Bei derartigen Aktivitäten, die als Teil der Vertriebsaktivität zu werten sind, liegt keine bloße Hilfstätigkeit im Sinn des Artikels 5 Abs. 4 DBA-Deutschland vor. 16. Februar 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…angemietete Geschäftsräumlichkeiten begründen für den Arbeitgeber eine Betriebstätte, wenn sie für Zwecke des Unternehmens verwendet werden (BFH 30.1.1974, BStBl II 327). Die Wohnung des Angestellten würde nur dann nicht mehr als Betriebstätte des Arbeitgebers angesehen werden, wenn dort bloß abends und an Wochenenden…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
…zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft…
…unter Berufung auf die Betriebstättenregel des Abkommens dem Tätigkeitsstaat wieder entzogen werden. Es wird daher der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie im Anwendungsbereich des DBA-1954 auf der deutschen Steuerpflicht der Vortragshonorare des deutschen Partners besteht. Die österreichischen Einkommensteuerbescheide des deutschen Gesellschafters…
…und wurde vom österreichischen Veranstalter die Honorarauszahlung ohne Steuerabzug vorgenommen, ohne über eine von der belgischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung zu verfügen, sind die Bedingungen des genannten Erlasses für eine Steuerfreistellung nicht erfüllt. 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Bestellschein im Ergebnis davon ausgehen kann, dass er damit die Ware oder Dienstleistung gekauft hat und er jetzt nur mehr auf die Auslieferung zu warten hat. Diese Auffassung stützt sich auf Z 33 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA, in der es heißt …
…Betriebstätten setzen eine feste örtliche Geschäftseinrichtung voraus, die dem österreichischen Unternehmen dauerhaft (im allgemeinen mindestens 6 Monate) zur Verfügung steht. Besteht die Tätigkeit des EDV-Spezialisten darin, EDV-Software für Großrechenanlagen der deutschen Kunden vor Ort zu installieren, laufend zu warten und das Personal in…
…ob eine österreichische Firma, die in Deutschland eine Fachmesse veranstaltet, hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland begründet, kann als Sachverhaltsfrage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht abschließend geklärt werden. Wenn es sich hierbei um eine einmalige Veranstaltung handelt und zu…
…an japanische Kunden fakturiert, wobei diese Consultingleistungen von Italienern unter Zwischenschaltung einer irischen Treuhandgesellschaft erbracht werden, dann ist ein solcher Fall nicht geeignet, im Rahmen des EAS-Verfahrens hinsichtlich der steuerlichen Folgen in Österreich untersucht zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei…
…Web-Adresse, Veranstaltungshinweise, Buchungshotline usw.) und anschließend mit geringer Zeitverzögerung an den jeweiligen in- oder ausländischen Fernsehsender per Satellitenübertragung zur Ausstrahlung transportiert, lassen diese in Österreich ausgeübten Funktionen kein Entstehen von ausländischen Besteuerungsansprüchen erkennen. Fraglich mag hingegen sein, ob ausländische Richtfunkanlagen, die der Datenübertragung des…