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EAS 3177Bulgarische Rechtsanwaltskanzlei mit österreichischen Klienten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2284-IV/4/201020.08.2010

Erzielt eine bulgarische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen GmbH vergleichbar ist, aus einer rechtsanwaltlichen Betreuung von in Österreich ansässigen Klienten Einkünfte und werden diese Einkünfte nach österreichischem und bulgarischem Recht der GmbH zugerechnet und folglich in Bulgarien in den Händen der Kapitalgesellschaft der Besteuerung unterzogen, dann…

EAS 1200Umsatzdoppelbesteuerung bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ausländischer Anwälte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 117/3-IV/4/9702.01.1998

… 19 Abs. 1 UStG die Leistungen der ausländischen Anwälte einerseits durch die österreichische Steuerverwaltung in den Händen der inländischen Bank und andererseits durch die ausländische Steuerverwaltung in den Händen der ausländischen Anwälte der Umsatzbesteuerung unterzogen werden, dann tritt hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung im Verhältnis zum…

EAS 1976Rechtsanwaltsgemeinschaft mit österreichischer und liechtensteinischer Kanzlei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/1-IV/4/0110.01.2002

Schließen sich drei in Österreich ansässige Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein…

EAS 1362International tätige Anwaltsozietäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 80/1-IV/4/9816.11.1998

Unter EAS 862 wurde die Auffassung vertreten, dass das inländische Büro eines österreichischen Anwaltes, der sich mit ausländischen Anwälten zu einer ausländischen Anwaltsozietät in der Rechtsform einer Personengesellschaft zusammenschließt, eine inländische "feste Einrichtung" dieser gemeinschaftlich tätigen Anwälte im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen darstellt…

EAS 1544Zur Abgrenzung zwischen Lizenzgebühren und Architektendienstleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 441/1-IV/4/9925.10.1999

Hat ein in Liechtenstein ansässiger Architekt ein Konzept für eine bestimmte Bauweise entwickelt, die es ermöglicht, Wohnhäuser um etwa 30% bis 35% billiger als nach herkömmlichen Bauweisen zu bauen, dann spricht viel dafür, daß bei einer Weitergabe dieses Konzeptes an österreichische Errichter von Wohnhausanlagen Erfahrungswissen…