…Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
…durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage durch den österreichischen Arbeitgeber zurückzuführen sein. Sollte Deutschland allerdings an dieser Entschädigung Besteuerungsansprüche geltend machen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. Denn es wäre nicht auszuschließen, das Abkommen auf reziproker Basis so zu interpretieren…
…Es entspricht einem international akzeptierten Auslegungsgrundsatz, dass im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist (zB AÖF Nr.134/1999 Z 4 betr. die Vertragsbeziehungen zu Deutschland). Unter den gegebenen Umständen hält das BM für Finanzen daher an…
…Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach österreichischem innerstaatlichem Recht im Zuflussjahr der österreichischen Besteuerung unterliegt. Allerdings steht der Geltendmachung dieses Besteuerungsanspruches Artikel 15 Abs. 1 DBA Frankreich entgegen, der auf der Grundlage des…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…
Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…
…Eine andere Betrachtung kann geboten sein, wenn die ausländische Muttergesellschaft den damit für sie verbundenen Aufwand im Verrechnungspreisweg der österreichischen Tochtergesellschaft anlastet. Werden von einem inländischen Mitarbeiter Aktien einer US-Konzerngesellschaft am 30. November 1993 zum Vorzugspreis von US $ 33,00 (Marktpreis = 40…
…noch während oder erst nach Aufgabe dieser Tätigkeit stattfindet. In einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, daß im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr.134/1999 Z. 4). Wird dem Artikel 9…
…dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerungsrechte der Republik Österreich übertragen, unerwünschte internationale Doppelnichtbesteuerungen eintreten können. Würde etwa im Fall der EAS 268 bei einer Personalentsendung in die britische Niederlassung eines österreichischen Unternehmens der Verwertungstatbestand nicht greifen, dann würde sich hinsichtlich der auf ein österreichisches Konto überwiesenen…
…laufend wechselnd in Deutschland und in Österreich eingesetzt, dann sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland jene Bezüge, die auf die in Deutschland - oder im Drittausland - ausgeübten Arbeiten entfallen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. In diesem Zusammenhang wird auf die DBA-Entlastungsverordnung, BGBl…
…Österreich 183 Tage nicht überschreitet, das Besteuerungsrecht bei Österreich liegt und Deutschland Steuerbefreiung gewährt. Dies wäre im Fall eines Arbeitsgestellungsvertrages nicht zutreffend. Anders wäre der Fall allerdings zu sehen, wenn nicht der Fall einer bloßen Arbeitsgestellung (= passive Leistung) vorliegt, sondern wenn das deutsche Unternehmen…
…Argentinientätigkeit aliquot entfallende Teil von der österreichischen Besteuerung zu entlasten; diesfalls müsste aber bei der Ermittlung des Gewinnes der österreichischen Konzerngesellschaft jener Teil der Abfindung, der im Interesse der argentinischen Gesellschaft getragenen worden ist, an diese argentinische Gesellschaft weiterbelastet werden (Art. 9 DBA-Argentinien). 09…
…einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14. Monatsbezuges) wird sodann nach dem Tagesschlüssel aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…erfassender Einkünfte eine Veranlagung stattzufinden (z.B. der Techniker kehrt im September nach Österreich zurück und bezieht in diesem Jahr neben den steuerfreien Bezügen der Monate Jänner bis August für den Zeitraum September bis Dezember lohnsteuerabzugspflichtige Inlandseinkünfte), dann müssen die steuerfreien Einkünfte aus Deutschland für…
…Besteuerung freizustellen. Für die Ermittlung der Höhe der schweizerischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist ausschließlich österreichisches Steuerrecht maßgebend. Wenn daher der schweizerische Arbeitgeber im Rahmen der "2. Säule" des schweizerischen Pflichtvorsorgesystems freiwillig höhere Beiträge als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträge leistet und hierbei freiwillig den gesetzlich…
Ein in Österreich ansässiger Servicetechniker, der als Grenzgänger bei einem schweizerischen Unternehmen beschäftigt ist, unterliegt mit den vom schweizerischen Arbeitgeber bezogenen Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung. Dies gilt gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens auch für…
Seit 1986 wird im österreichisch-deutschen Verhältnis für die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" angewendet: Liegen die Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht vor, so geht für das ganze Kalenderjahr die Grenzgängereigenschaft verloren (AÖF Nr. 283/1986). Wird daher ein deutscher…
…Arbeitslöhne weiterhin der österreichischen Besteuerung, wobei eine britische Steuer (die auf 60% der Gehaltsbezüge erhoben wird) auf die österreichische Steuer anzurechnen ist. Diese Steueranrechnung kann jedenfalls nur im Rahmen eines österreichischen Veranlagungsverfahrens erfolgen. Die Frage, ob die österreichische GesmbH weiterhin lohnsteuerabzugspflichtig bleibt, hängt davon ab…
Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…