Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien und verfügte sie in Österreich lediglich über einen Zweitwohnsitz (in einem Gebäude, das teilweise an einen Arzt vermietet ist und teilweise privat als Wohnung genutzt wurde), so besteht grundsätzlich Bereitschaft italienischen Liegenschaftsbesitz…
…inländischem unbeweglichem Vermögen auch ohne Bestand einer inländischen Betriebstätte zu einem inländischen Besteuerungsanspruch. Werden daher von dem konferenzveranstaltenden Verein Ausstellungsflächen an private Unternehmen und an Universitäten für die 5-tägige Veranstaltungsdauer überlassen, dann sind die Ausstellungsgebühren auch Entgelt für die Mitbenutzung der Konferenzräumlichkeiten seitens der…