…in Österreich ansässigen Unternehmer in Polen eine Einzelfirma gegründet, deren Unternehmensgegenstand die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Autobussen ist, so handelt es sich hierbei für Zwecke der Besteuerung gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. d des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 384/1975, um ein österreichisches Unternehmen…
…Eine polnische GesmbH, die in Österreich über keine Niederlassung (Betriebstätte) verfügt und in Österreich an Bauausführungen mitwirkt, die gemäß Artikel 5 DBA-Polen die Baudauer von 24 Monaten nicht überschreiten, unterliegt mit den hiefür bezogenen Gewinnen in Österreich nicht der Besteuerung. Ist an dieser polnischen…
…aus Anlass dieser Bau- und Montagetätigkeit formell die Errichtung einer polnischen Zweigniederlassung gerichtlich registriert wird. Solange die Räumlichkeiten, an deren Adresse diese Zweigniederlassung registriert ist, ausschließlich für Belange der Bau- und Montageführung genutzt werden, wird hierdurch keine eigenständige polnische Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens begründet…
…eine polnische Tochtergesellschaft errichtet, deren Aufgabe die Wartung der gelieferten Maschinen sein soll, dann bestehen zwei Gestaltungswege hiefür: die Gesellschaftsgründung kann von Österreich aus erfolgen und es können demzufolge die Gesellschaftsanteile im Betriebsvermögen der österreichischen Firmenzentrale gehalten werden. Diesfalls würden künftige Gewinnausschüttungen der polnischen Tochtergesellschaft…
…nbsp; Werden von einer in Österreich ansässigen selbständig tätigen Restauratorin bei inländischen Freskenrestaurierungen in Kirchen und Klöstern polnische Studenten auf Werkvertragsbasis für Zeiträume von 4 bis 6 Wochen beschäftigt, und wird diese Tätigkeit der polnischen Studenten vom zuständigen Finanzamt ebenfalls als selbständige Tätigkeit gewertet, tritt…
…auch in reziproken Fällen auf österreichischer Seite so gehandhabt werden. Entsendet ein polnisches Unternehmen laufend Bauarbeitskräfte an österreichische Baustellen, dann würde zwischen solchen Entsendungsfällen ein innerer Entsendungszusammenhang auch dann angenommen werden, wenn die polnischen Bauarbeiter hierbei an verschiedenen österreichischen Baustellen eingesetzt werden. Durch den EU…