Bezüge, die eine österreichische Kapitalgesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Dienstnehmer auszahlt, der als Mitglied des Vorstandes der inländischen Kapitalgesellschaft bestellt ist, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische…
Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur…
…einer zu diesem Zweck von ihm und seiner Gattin gegründeten britischen Kapitalgesellschaft anzubieten, um sodann im Auftrag eines britischen Personalgestellungsunternehmens als Dienstnehmer der neugegründeten britischen Gesellschaft seine Funktion in der österreichischen Gesellschaft auszuüben. Die beschrieben Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, dass im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z 4). Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit…
…dass hierdurch internationale Konfliktsituationen erzeugt werden. Wird daher beispielsweise von einer britischen Architekten-Ltd. der Auftrag für die Planung eines österreichischen Bürohochhauses übernommen, dann sind die Entgelte nicht dem mit der Bauplanungserstellung beauftragten Dienstnehmer, sondern der britischen Architekten-Gesellschaft zuzurechnen. Daher ist für die DBA…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger Vorsitzender des mit der Geschäftsführung betrauten Verwaltungsrates einer schweizerischen Aktiengesellschaft, findet nach den im OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen (Z. 2 zu Art. 16) verankerten Auslegungsgrundsätzen hierauf nicht die für Aufsichtsratsvergütungen maßgebende DBA-Bestimmung des Artikels 16 DBA-Schweiz…