…deutschen Muttergesellschaft, wobei diese Mitarbeiter in dieser Zeit ausschließlich an Projekten der deutschen Muttergesellschaft arbeiten, jedoch kein zweites Dienstverhältnis mit ihr eingehen, dann ist es sachgerecht, wenn dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechend (zumindest) der weiterlaufende Gehaltsaufwand des österreichischen Unternehmens an die deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet wird. Es muss…
…Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber zu werten ist, finden sich in der LStR 2002 Rz 923 ff. Wie aus EAS 1314 zu entnehmen ist, helfen die Kriterien des Erlasses AÖF Nr. 70/1998 (der auf den Aussagen des OECD-Kommentars zu Artikel 15 des…
…Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung bzw. Assistenzleistung durch die entsendende Gesellschaft). Aus Sachverhaltsfragmenten wie der Mitarbeiter berichtet Vorgesetzten in Deutschland er bezieht sein Gehalt von der österreichischen Konzerngesellschaft, wobei der Lohnaufwand an die deutsche Gesellschaft weiterverrechnet wird Flüge für Dienstreisen werden in Deutschland gebucht…
…Siehe in diesem Sinn auch die österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarungen vom 3.12.1997 und vom 3.3.2000. Es wäre mit den Auslegungsgrundsätzen der Wiener Vertragsrechtskonvention vom 23.5.1969 unvereinbar, wenn Deutschland ohne Rechtsgrund dem Arbeitgeberbegriff in Artikel 9 Abs. 2 des Abkommens einen…
…Die Dienstgeberbeitragspflicht für den im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer ist unabhängig vom Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben. Der in § 81 EStG verwendete Ausdruck "eine vom Arbeitgeber unterhaltene" Einrichtung kann nicht so verstanden werden, dass die Einrichtung im Eigentum des Arbeitgebers stehen oder zumindest von ihm angemietet…
…DBA Deutschland nichts zu ändern. Gemäß dieser vom OECD-Musterabkommen abweichenden Bestimmung hängt in den Fällen von Arbeitskräfteüberlassungen die Anwendung der 183-Tage-Klausel nicht davon ab, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist. Um nämlich der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs auch hinsichtlich Art. 15 Abs…
…gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur Ausübung überlassen werden. Zur Vermeidung grenzüberschreitender Konfliktsituationen wird auf österreichischer Seite korrespondierend vorgegangen. Wird daher ein bisheriges Landeskrankenhaus in Vorarlberg einer privatrechtlich organisierten Betriebs-GmbH übertragen und wird ein von…
…Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum…
Beauftragt eine deutsche Kapitalgesellschaft einen ihrer in Deutschland ansässigen Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet…
…Gestellungen das Besteuerungsrecht des Entsendestaates aufrecht bleibt. Der neue Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland stellt nun dieses Ergebnis dadurch her, dass er die Bedingung für die Besteuerung im Entsendestaat, dass nämlich kein Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat bestehen darf, in den Fällen einer…
…unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter diese Abfertigungszahlung nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese kausal durch Dienstleistungen auf österreichischem Staatsgebiet verursacht worden ist (Maßgeblichkeit des Kausalitätsprinzips gemäß österr.-schweizerischer Verständigung, AÖFV. Nr. 34/2000). Allerdings wird in Fällen dieser Art…
…Seite das österreichische Besteuerungsrecht ungeachtet des Umstandes anerkennt, ob sich der Dienstnehmer länger oder weniger lang als 183 Tage in Österreich aufhält deutet daher darauf hin, dass kein Fall einer bloßen Arbeitnehmergestellung, sondern der Fall einer Assistenzleistung vorliegt. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…
…der steuerlichen Erfassung der anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in einem den maßgebenden Schwellenwert von S 47.000,- übersteigenden Ausmaß erzielt werden. Es ist richtig, dass gemäß § 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) ausländische Arbeitgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen…
…Assistenzleistung) oder wird der Rumäne in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wie ein zusätzlicher Mitarbeiter in den Personalstand des österreichischen Betriebes aufgenommen (steuerliches Arbeitsverhältnis zur österr. Konzerngesellschaft). Im ersten Fall (Assistenzleistung der inländischen Konzerngesellschaft gegenüber ihrer rumänischen Schwestergesellschaft) würde die inländische Konzerngesellschaft genauso wenig "Arbeitgeber" des Rumänen werden…
…zur Folge, dass dadurch der Lohnaufwand für den Arbeitnehmer als nicht mehr von seinem österreichischen Arbeitgeber getragen angesehen würde. Für die Beurteilung der Frage, in welchem Staat der ausbezahlte Arbeitslohn der Besteuerung unterliegt, ist daher die 183-Tage-Klausel des Artikels 9 Abs. 2 DBA…
…zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. Vorsorglich wird beigefügt, dass die in diesem Zusammenhang von der österreichischen Muttergesellschaft an ihre ausländischen Tochtergesellschaften erbrachten Leistungen von diesen fremdverhaltenskonform abzugelten sind (AÖF Nr. 79/1986). 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…diese Voraussetzung nachgewiesen werden (z.B. durch französische Besteuerungsnachweise) dann kann der Lohnsteuerabzug in Österreich gemäß Art. 15 DBA-Frankreich insoweit unterbleiben, als die Tätigkeit - wie oben erwähnt - auf französischem Staatsgebiet ausgeübt wurde. 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Belange des innerstaatlichen Rechts (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag) eine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO gegeben ist, schließt nicht aus, dass dieser Arbeitsplatz von deutscher Seite auf der Abkommensebene als bloßer Hilfsstützpunkt gewertet wird, dem kein körperschaftsteuerlich relevantes Ergebnis zuzurechnen ist. 10. Jänner 2002 Für den Bundesminister…
…unterliegt im eingangs beschriebenen Fall nicht der gesamte Jahresbezug dem Dienstgeberbeitrag; wohl aber kann eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages für die nur tageweise Beschäftigung in Österreich gegeben sein (EAS 1743). 28. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …