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EAS 969Rechtlicher und wirtschaftlicher Arbeitgeber bei kurzfristigen konzerninternen Entsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/23-IV/4/9612.11.1996

…deutschen Muttergesellschaft, wobei diese Mitarbeiter in dieser Zeit ausschließlich an Projekten der deutschen Muttergesellschaft arbeiten, jedoch kein zweites Dienstverhältnis mit ihr eingehen, dann ist es sachgerecht, wenn dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechend (zumindest) der weiterlaufende Gehaltsaufwand des österreichischen Unternehmens an die deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet wird. Es muss…

EAS 2223Konzernentsendung eines ungarischen Dienstnehmers zu österreichischen und slowakischen Konzerngesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 44/1-IV/4/0311.02.2003

…Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber zu werten ist, finden sich in der LStR 2002 Rz 923 ff. Wie aus EAS 1314 zu entnehmen ist, helfen die Kriterien des Erlasses AÖF Nr. 70/1998 (der auf den Aussagen des OECD-Kommentars zu Artikel 15 des…

EAS 2171Internationale Konzernversetzungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft21 0204/3-IV/4/0227.11.2002

…Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung bzw. Assistenzleistung durch die entsendende Gesellschaft). Aus Sachverhaltsfragmenten wie der Mitarbeiter berichtet Vorgesetzten in Deutschland er bezieht sein Gehalt von der österreichischen Konzerngesellschaft, wobei der Lohnaufwand an die deutsche Gesellschaft weiterverrechnet wird Flüge für Dienstreisen werden in Deutschland gebucht…

EAS 1737Arbeitsgestellungsvertrag mit der deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 346/1-IV/4/0017.10.2000

…Siehe in diesem Sinn auch die österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarungen vom 3.12.1997 und vom 3.3.2000. Es wäre mit den Auslegungsgrundsätzen der Wiener Vertragsrechtskonvention vom 23.5.1969 unvereinbar, wenn Deutschland ohne Rechtsgrund dem Arbeitgeberbegriff in Artikel 9 Abs. 2 des Abkommens einen…

EAS 1705Lohnsteuerbetriebstätte in der Wohnung des Dienstnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/25-IV/4/9913.09.2000

…Die Dienstgeberbeitragspflicht für den im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer ist unabhängig vom Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben. Der in § 81 EStG verwendete Ausdruck "eine vom Arbeitgeber unterhaltene" Einrichtung kann nicht so verstanden werden, dass die Einrichtung im Eigentum des Arbeitgebers stehen oder zumindest von ihm angemietet…

EAS 3375Grenzüberschreitende konzerninterne Arbeitskräftegestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0321-VI/8/201631.10.2016

…DBA Deutschland nichts zu ändern. Gemäß dieser vom OECD-Musterabkommen abweichenden Bestimmung hängt in den Fällen von Arbeitskräfteüberlassungen die Anwendung der 183-Tage-Klausel nicht davon ab, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist. Um nämlich der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs auch hinsichtlich Art. 15 Abs…

EAS 1791Dienstzuweisung eines Landesbediensteten an eine Krankenhaus-Betriebs-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/8-IV/4/0105.02.2001

…gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur Ausübung überlassen werden. Zur Vermeidung grenzüberschreitender Konfliktsituationen wird auf österreichischer Seite korrespondierend vorgegangen. Wird daher ein bisheriges Landeskrankenhaus in Vorarlberg einer privatrechtlich organisierten Betriebs-GmbH übertragen und wird ein von…

EAS 1739Dienstgeberbeitragsentrichtung für einen im Inland tätigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0017.10.2000

…Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum…

EAS 2084Dienstnehmer der deutschen Muttergesellschaft als Verkaufsleiter der österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/2-IV/4/0217.06.2002

Beauftragt eine deutsche Kapitalgesellschaft einen ihrer in Deutschland ansässigen Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet…

EAS 2366Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/32-IV/4/0327.10.2003

…Gestellungen das Besteuerungsrecht des Entsendestaates aufrecht bleibt. Der neue Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland stellt nun dieses Ergebnis dadurch her, dass er die Bedingung für die Besteuerung im Entsendestaat, dass nämlich kein Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat bestehen darf, in den Fällen einer…

EAS 1858Abfertigungszahlung nach Arbeitgeberwechsel im internationalen Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 878/1-IV/4/0107.06.2001

…unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter diese Abfertigungszahlung nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese kausal durch Dienstleistungen auf österreichischem Staatsgebiet verursacht worden ist (Maßgeblichkeit des Kausalitätsprinzips gemäß österr.-schweizerischer Verständigung, AÖFV. Nr. 34/2000). Allerdings wird in Fällen dieser Art…

EAS 2010Einjahresentsendung zur österreichischen Konzerngesellschaft ohne Arbeitgeberwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/0203.04.2002

…Seite das österreichische Besteuerungsrecht ungeachtet des Umstandes anerkennt, ob sich der Dienstnehmer länger oder weniger lang als 183 Tage in Österreich aufhält deutet daher darauf hin, dass kein Fall einer bloßen Arbeitnehmergestellung, sondern der Fall einer Assistenzleistung vorliegt. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2826Arbeitskräfteüberlassung an die eigene ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0084-IV/4/200719.02.2007

Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…

EAS 1348Dienstgeberbeitragspflicht bei inländischen Seminarveranstaltungen durch ausländische Rechtsträger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/49-IV/4/9812.10.1998

…der steuerlichen Erfassung der anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in einem den maßgebenden Schwellenwert von S 47.000,- übersteigenden Ausmaß erzielt werden. Es ist richtig, dass gemäß § 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) ausländische Arbeitgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen…

EAS 1046Ausbildungsentsendung von Rumänen zur österreichischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 42/1-IV/4/9724.03.1997

…Assistenzleistung) oder wird der Rumäne in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wie ein zusätzlicher Mitarbeiter in den Personalstand des österreichischen Betriebes aufgenommen (steuerliches Arbeitsverhältnis zur österr. Konzerngesellschaft). Im ersten Fall (Assistenzleistung der inländischen Konzerngesellschaft gegenüber ihrer rumänischen Schwestergesellschaft) würde die inländische Konzerngesellschaft genauso wenig "Arbeitgeber" des Rumänen werden…

EAS 195Arbeitnehmerentsendung zur deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/3/1-IV/4/9217.11.1992

…zur Folge, dass dadurch der Lohnaufwand für den Arbeitnehmer als nicht mehr von seinem österreichischen Arbeitgeber getragen angesehen würde. Für die Beurteilung der Frage, in welchem Staat der ausbezahlte Arbeitslohn der Besteuerung unterliegt, ist daher die 183-Tage-Klausel des Artikels 9 Abs. 2 DBA…

EAS 430Nutzung der Großrechenanlage der inländischen Muttergesellschaft durch Mitarbeiter der ausländischen Tochtergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 471/3/1-IV/4/9421.04.1994

…zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. Vorsorglich wird beigefügt, dass die in diesem Zusammenhang von der österreichischen Muttergesellschaft an ihre ausländischen Tochtergesellschaften erbrachten Leistungen von diesen fremdverhaltenskonform abzugelten sind (AÖF Nr. 79/1986). 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1111Internationale Konzernarbeitsgestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/6-IV/4/9721.07.1997

…diese Voraussetzung nachgewiesen werden (z.B. durch französische Besteuerungsnachweise) dann kann der Lohnsteuerabzug in Österreich gemäß Art. 15 DBA-Frankreich insoweit unterbleiben, als die Tätigkeit - wie oben erwähnt - auf französischem Staatsgebiet ausgeübt wurde. 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1969"Verbindungsmann" bei einem deutschen Großkunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/3-IV/4/0110.01.2002

…Belange des innerstaatlichen Rechts (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag) eine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO gegeben ist, schließt nicht aus, dass dieser Arbeitsplatz von deutscher Seite auf der Abkommensebene als bloßer Hilfsstützpunkt gewertet wird, dem kein körperschaftsteuerlich relevantes Ergebnis zuzurechnen ist. 10. Jänner 2002 Für den Bundesminister…

EAS 2329Italienischer Vertriebsleiter eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 566/1-IV/4/0328.07.2003

…unterliegt im eingangs beschriebenen Fall nicht der gesamte Jahresbezug dem Dienstgeberbeitrag; wohl aber kann eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages für die nur tageweise Beschäftigung in Österreich gegeben sein (EAS 1743). 28. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…